Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Zukunft der Eisenacher Volkshochschule (II)
Vorlage
AF-0130/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie schätzt die Oberbürgermeisterin die Zukunftsaussichten der Eisenacher VHS vor dem Hintergrund ihrer Aussage ein, dass die Stadt Eisenach im Jahr 2018 den Status der Kreisfreiheit aufgeben werde, um in den Wartburgkreis eingegliedert zu werden, nach Darstellung der Eisenacher Stadtverwaltung die Pflichtaufgabe zur Vorhaltung einer VHS aber aus dem Status der Kreisfreiheit resultiert?

2.      Hat es bereits konkrete Gespräche zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis im Hinblick auf eine Fusion der beiden VHS gegeben?

3.      Wie gedenkt die Oberbürgermeisterin den Erhalt der Eisenacher VHS als freiwillige Leistung angesichts der laufenden Haushaltssicherung bis ins Jahr 2022, den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Landes zur Haushaltssicherung (max. 2 Prozent Ausgaben für freiwillige Leistungen im Verwaltungshaushalt) und den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes (Reduzierung des jährlichen Zuschussbedarfs auf max. 150.000 Euro) zu gewährleisten?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Im Artikel 29 der Verfassung des Freistaates Thüringen ist die Erwachsenenbildung als Staatszielbestimmung verankert. Die Errichtung und Unterhaltung von Volkshochschulen ist damit nicht  in das Belieben des Freistaates und der Kommunen gestellt, sondern eine Pflichtaufgabe.

Die Unterhaltung der Volkshochschule Eisenach durch die Stadt Eisenach ergibt sich momentan aus dem Status der Kreisfreiheit. Sollte die Stadt Eisenach zu einem derzeit nicht bestimmbaren Zeitpunkt diesen Status der Kreisfreiheit verlieren, stellt sich die Frage nach einer Fusion mit etwaigen anderen Volkshochschulen im neu zu bildenden Kreisgebiet. Sollte es in Thüringen zu einer Gebietsreform kommen, müssen diesbezüglich Detailgespräche folgen. Hier wäre es zwingend erforderlich, die Vorstellungen der Thüringer Landesregierung mit einzubeziehen.

Die Unterhaltung einer Volkshochschule ist für eine Stadt wie Eisenach ein entscheidender Standortfaktor.

 

Zu 2.:

In der zurückliegenden Zeit gab es Gespräche mit dem Wartburgkreis sowohl auf der Ebene der LeiterInnen als auch der Fachdezernenten. Während der Wartburgkreis in Eisenach die Form einer Außenstelle anstrebt, favorisiert die Stadt den Status einer gleichberechtigten Geschäftsstelle.

 

Zu 3.:

Die Unterhaltung der Volkshochschule Eisenach ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Pflichtaufgabe. In Artikel 29 der Verfassung des Freistaates Thüringen ist die Erwachsenenbildung als Staatszielbestimmung verankert. Die Errichtung und Unterhaltung von Volkshochschulen  ist damit nicht ins das Belieben des Freistaates und der Kommunen gestellt, sondern eine Pflichtaufgabe. Siehe auch § 1 und 2 des ThürEBG.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufgabe Volkshochschule um eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt Eisenach. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (ThürEBG) vom 18.11.2010 haben die kreisfreien Städte und die Landkreise die Verpflichtung eine Versorgung im Sinne des Gesetzes zu gewährleisten. Insofern stellt die Aufgabe Volkshochschule keine freiwillige Leistung dar.

Im Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr wird im UA 35000 für die Volkshochschule ein Zuschussbedarf in Höhe von 317.942 Euro ausgewiesen (2014 = 245.462 Euro). Die 2. Fortschreibung zum HSK enthält auch weiterhin die Maßnahme VwHH9, die eine Verringerung des Zuschussbedarfes ab dem Jahre 2016 (60.000 Euro) vorsieht. In den Folgejahren ist wie mit der 1. Fortschreibung des HSK hier eine Steigerung geplant.

Die Anlage 4 (Übersicht freiwilliger Leistungen) zur 2. Fortschreibung des HSK weist für das Jahr 2015 einen Anteil der freiwilligen Leistungen am Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes von 5,11 % aus. Damit liegt dieser Wert deutlich über dem der nach der VV Haushaltssicherung gefordert wird. Ohne den Zuschuss an das Landestheater betrachtet, läge die Quote noch bei 3,06 %.

Der derzeitige Umsetzungsstand der HSK-Maßnahme VwHh9 lässt erkennen, dass das von der KPMG dargestellte Konsolidierungspotenzial nicht vollständig erreicht werden kann. Weiterhin erscheint eine Reduzierung der Quote für freiwillige Ausgaben auf das von der VV Haushaltssicherung geforderte Maß von 2 % nicht umsetzbar. Diese wäre auch nicht zu erreichen, wenn keinerlei Ausgaben für die Aufgabe Volkshochschule anfallen würden.

Die Oberbürgermeisterin wird sich daher weiter dafür einsetzen, dass der Zuschussbedarf  für die Volkshochschule reduziert werden kann. Eine mögliche Option der Verringerung des Zuschusses ergibt sich eventuell durch die Gründung und Arbeit eines VHS-Fördervereins.

Darüber hinaus wird sie gegenüber dem Land Thüringen im Rahmen der weiteren Gespräche zur Haushaltssicherung weiterhin darstellen, dass die vorgegebene Quote nach der VV Haushaltssicherung nicht realitätsnah ist.