II. Fragestellung
1. Wurden bereits konkrete Förderanträge durch die Stadt Eisenach beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hinsichtlich der geplanten Baumaßnahmen ZOB und Karlsplatz gestellt? (Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht und wann soll das geschehen?)
2. Für welche Vorhaben des kulturellen Rahmenprogramms zum Reformationsjubiläum wurden bisher konkrete Förderanträge in welchem finanziellen Umfang bei der Thüringer Staatskanzlei gestellt (bitte nach einzelnen Vorhaben/Maßnahmen mit dem jeweiligen finanziellen Umfang aufschlüsseln)?
3. Welcher Mittelbedarf wurde für welche konkreten Projekte im Rahmen des 117. Deutschen Wandertages beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bisher angemeldet (bitte nach einzelnen Maßnahmen/Projekten mit dem jeweiligen finanziellen Umfang aufschlüsseln)?
4. Wurde in der Eisenacher Stadtverwaltung eine Prioritätenliste für die Vorhaben des kulturellen Rahmenprogramms zum Reformationsjubiläum und für Projekte im Rahmen des 117. Deutschen Wandertages erstellt? (Wenn ja, bitte die Prioritätenliste beifügen. Wenn nein, warum nicht?)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Für
die Baumaßnahme ZOB wurde eine Anmeldung
des Fördervorhabens beim Landesamt für Bau und Verkehr eingereicht. Die Stadt
wurde daraufhin aufgefordert, ihren Antrag bis zum 31.08.2015 vorzulegen. Dies
wird fristgerecht erfolgen. Es wird von einer Bausumme von ca. 6,76 Mio €
ausgegangen. Die Zweistufigkeit des Antragsverfahrens gibt die entsprechende
Förderrichtlinie vor.
In Vorgesprächen zur Antragstellung wurde vereinbart die Unterlagen für
die baufachliche Prüfung im Vorfeld vorzulegen, was entsprechend erfolgte.
Bevor ein Fördermittelantrag für die Sanierung des Karlsplatzes
eingereicht werden kann, müssen die entsprechenden Planunterlagen erarbeitet
werde. Aufgrund der Größenordnung der Baumaßnahme von geschätzt 6 Mio € und der
sich daraus ergebenden Höhe der Planungskosten ist bei der Auswahl eines
Planungsbüros eine Ausschreibung nach VOF (Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen) durchzuführen. Dieses Verfahren läuft derzeit.
Finanziert wird dieses Auschreibungsverfahren aus Spendenmitteln, die der Freundeskreises
Karlsplatz eingeworben hat. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens kann ein
Antrag auf Förderung beim Thüringer Landesverwaltungsamt ((Städtebauförderung)
gestellt werden. Dies wird voraussichtlich im November diesen Jahres möglich
sein.
Zu 2.
Für konkrete Vorhaben des
kulturellen Rahmenprogramms zum Reformationsjubiläum wurden bisher keine
Förderanträge an die Staatskanzlei gestellt. Es laufen derzeit Verhandlungen
mit den zuständigen Stellen bei Freistaat hinsichtlich der Übernahme der
notwendigen Eigenanteils bzw. einer möglichen 100prozentigen Förderung
beantragter Projekte. (siehe auch Antwort 4.)
Zu 3.
Die seit dem 5. Mai 2015
im Auftrag der Stadt Eisenach tätige Agentur G.M.K. ist lt. Werkvertrag
verpflichtet, ein Grundkonzept für das kulturelle Rahmenprogramm bis Herbst
2015 zu erstellen. Dieses Konzept wird entsprechende Finanzierungsvorschläge
(Eigenleistungen, Fördermittel, Sponsoringleistungen) enthalten. Erst danach
wird es möglich sein, entsprechende Förderanträge zu stellen. In allen
bisherigen Verhandlungen mit dem Freistaat wurde jedoch darauf verwiesen, dass
ein gegenwärtig noch nicht zu beziffernder Kostenanteil für die Durchführung
der Veranstaltungen des 117. Deutschen Wandertages derzeit noch nicht
finanziell gesichert ist.
Resultierend aus dem
Mobilitätskonzept wurden für das Jahr 2017 (Lutherjahr / 117. Dt. Wandertag)
die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen und
Projekte mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und
digitale Gesellschaft hinsichtlich der Förderfähigkeit abgestimmt, die
entsprechenden Fördervoranfragen werden fristgerecht eingereicht.
Zu 4.
Im Hinblick auf die kulturellen Projekte zum 117. Deutschen Wandertag: siehe Antwort 3.
Für die Vorhaben des kulturellen Rahmenprogramms zum Reformationsjubiläum liegen mit einem konkreten Kostenrahmen untersetzte Projektideen lt. Anlage 2 vor.
Die unter 1 bis 5 genannten Kosten wurden als Gesamtkostenrahmen für das kulturelle Programm der Stadt Eisenach für 2017 in der Summe von 352.000 Euro gegenüber dem Freistaat geltend gemacht, wobei keine Priorisierung erfolgte. Die Modalitäten der Antragstellung, insbesondere unter Berücksichtigung der notwendigen Eigenanteile der Stadt, wurden am 14. August mit dem Reformationsbeauftragten des Freistaates besprochen. Die notwendigen Förderanträge werden fristgerecht eingereicht. Zum Projekt unter lfd. Nr. 5 lautet die Empfehlung des Freistaates weitere Mittel vom Bund einzuwerben. Das Projekt unter lfd. Nr. 6 muss zeitnah noch einmal mit dem Kunstverein besprochen werden. Hier sind zusätzliche Sponsorenmittel notwendig.
Im übrigen verweise ich darauf, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.3.2015 im Zusammenhang mit der Behandlung des Antrages 0226-AT/2015 dafür ausgesprochen hat, sich regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus über den Stand der Vorbereitung des Jubiläumsjahres 2017 Bericht erstatten zu lassen. Dies ist inzwischen am 16. April und am 18. Juni vollumfänglich geschehen. Auch zur nächsten Sitzung dieses Ausschusses am 10. September wird wieder Bericht erstattet.