II. Fragestellung
1. Auf welche Höhe belaufen sich gegenwärtig (Stand Juli 2015) die Kasseneinnahmereste bei der Stadt Eisenach?
2. In welchem Umfang konnten bestehende Kasseneinnahmereste seit 2013 abgebaut werden und in welcher Höhe haben sich seit 2013 neue Kasseneinnahmereste gebildet?
3. Wie gestaltet sich die gegenwärtige Personalsituation im Bereich Mahnwesen/Vollstreckungsstelle und wie hat sich die Personalsituation dort seit 2013 entwickelt (bitte auch Ausweisung von längerfristigen Fehlzeiten von über 6 Monaten)?
4.
Welche
Maßnahmen sieht die Oberbürgermeisterin als geeignet an, um den hohen Bestand
an Kasseneinnahmeresten zügig abzubauen und zusätzliche Einnahmen für den
Ausgleich des kommunalen Haushaltes zu generieren (bspw. interne
Personalumschichtungen oder ggf. befristete Einstellung von zusätzlichem
Personal) und in welcher Höhe könnten sich die aufgelaufenen
Kasseneinnahmereste abbauen lassen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der unterjährige Stand der Kasseneinnahmereste (KER) keine verlässliche Aussagekraft über Quantität und Qualität des Forderungsmanagements hat, da im Stand der KER auch Einnahmen enthalten sind, die Anfang des Jahres bereits zum Soll gestellt aber erst später fällig werden.
Aus diesem Grunde ist eine geforderte exakte Darstellung der offenen Beträge per 07/2015 nicht möglich. Ende Juli ergaben sich KER in Höhe von 12.580.632,84 Euro. Hiervon entfällt eine erhebliche Größenordnung auf die sog. Jahressollstellungen, die erst später im Jahr fällig werden (z. B. Steuertermine 15.08., 15.11.). Hierunter fallen z. B. die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, und der Grundsteuer, die am Jahresanfang für das gesamte zum Soll gestellt werden und somit zunächst als Einnahmereste geführt werden. Um diesen Effekt bereinigt, ergeben sich per Ende Juli 2015 KER von 4 – 5 Mio. Euro.
Zu 2:
Per 31.12.2013 betrugen die KER 3.485.255,05 €,
welche in das Haushaltsjahr 2014 übertragen wurde. Diese Einnahmen sind in den
Soll-Einnahmen der Jahresrechnung 2013 und der Vorjahre enthalten. Eine
Realisierung der KER führt daher nicht zu einer Verbesserung von
Haushaltsansätzen im lfd. Haushaltsjahr, sondern reduziert lediglich die
Inanspruchnahme des städtischen Kassenkredites, über den die bis dato nicht
realisierten Einnahmen nach Fälligkeit quasi vorfinanziert werden.
Von den aus dem Jahre 2013 vorgetragenen KER wurden
1.060.518,99 € durch Zahlung beigetrieben. In das Jahr 2015 wurden KER in Höhe
von 4.334.541,68 € (Reste aus Vorjahren + entstandene Reste aus Sollstellungen
2014) übertragen. Hier sind bisher Zahlungen in Höhe (Stand Juli 2015) von 1.065.530,73 € zu
verzeichnen.
Zu 3:
Das Mahnwesen wird seit 2013 insgesamt mit einer Vollzeitstelle abgedeckt. Eine personelle Veränderung hat sich seither nicht ergeben.
Zu den angefragten Fehlzeiten wurde dem Stadtrat bereits mit Berichtsvorlage Nr. 0318-BR/2015 zur Sitzung am 30.06.2015 (Gesundheitsmanagement) mitgeteilt, dass eine Aussage zu entstandenen Fehlzeiten nicht mehr erfolgen wird, da dies einerseits datenschutzrechtlich problematisch sein kann und andererseits in die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin fällt. Daher bitte ich um Verständnis, dass die Anfrage in diesem Punkt nicht wie gewünscht beantwortet werden kann.
Zu 4:
Zunächst ist darauf zu verweisen, dass ein Abbau des Forderungsbestandes nicht zur Herstellung des Haushaltsausgleiches beitragen kann, da die Kasseneinnahmereste im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnungen der Vorjahre dort bereits in den Soll-Einnahmen enthalten sind. Eine Realisierung von Forderungen kann daher nicht noch einmal als Einnahme haushaltsmäßig verbucht werden, sondern führt letztlich ausschließlich zu einer Verringerung der Kassenkreditinanspruchnahme, anders gesagt zur Verbesserung der Liquidität. Lediglich die daraus zu erzielenden Zinseffekte tragen zu einer Entlastung des Haushaltes bei. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus handelt es sich hierbei derzeit allerdings um marginale Effekte.
Nichtsdestotrotz ist die Verfolgung bzw. Beitreibung der offenen Forderungen von Bedeutung hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Zahlungsmoral und auch des im Rahmen der Verjährungsfristen drohenden gänzlichen Forderungsausfalles.
Aufgrund der Inanspruchnahme der vorgezogenen gesetzlichen Altersgrenze kommt es in diesem Jahr im Bereich des Mahnwesens zu einem Mitarbeiterwechsel im Zuge dessen eine weitere Optimierung des Mahnwesens angestrebt wird. Zielstellung ist es nach wie vor, die Kasseneinnahmereste in einem vertretbaren Rahmen zu halten und auch sukzessive weiter abzubauen, ohne weitere Personalkosten zu generieren, die den bereits dargestellten Zinseffekt bei weitem übersteigen würden.