Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Kulturlastenausgleich
Vorlage
AF-0134/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurde durch die Verwaltung ein Förderantrag an das Land Thüringen auch für das Jahr 2015 eingereicht, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

2.      Die Stadt erhielt diese Kulturförderung bereits in den letzten Jahren, welche kulturellen Bereiche wurden seit 2013 gefördert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Auch im Jahr 2015 wurde durch das Kulturamt ein Förderantrag zum Kulturlastenausgleich an die Staatskanzlei Thüringen gestellt.

Der entsprechende schriftliche Bewilligungsbescheid befindet sich zurzeit auf dem Postweg nach Eisenach, wie uns bestätigt wurde.

 

Zu 2.:

Mit dem kulturellen Lastenausgleich können nur Einrichtungen gefördert werden, die keine institutionelle Zuwendung erhalten.

Der kulturelle Landesausgleich wurde eingesetzt, um die beiden Einrichtungen Musikschule und Bibliothek zu stabilisieren. Die Einrichtungen weisen objektiv den größten Saldo aus. Durch die Einnahmestabilisierung des Unterabschnittes 3 konnten die genannten Einrichtungen ihrem Auftrag gerecht werden. Bei beiden Institutionen gibt es eine hohe Nutzerfrequentierung.