II. Fragestellung
1.
Wer hat seit Amtsantritt der Oberbürgermeisterin
für die Oberbürgermeisterin Beschlussvorlagen mit „Katja Wolf“ unterzeichnet?
2.
Wie wird ein solcher Fall durch die
Oberbürgermeisterin juristisch eingestuft?
3.
In welchen Fällen nahm der Büroleiter der OB die
Freigabe von Beschlussvorlagen für den Stadtrat im Ratsinformationssystem vor?
4.
Welche Gründe lagen vor, Dritte Beschlussvorlagen
mit „Katja Wolf“ unterschreiben und Beschlussvorlagen freigeben zu lassen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Alle Vorlagen, die an den Stadtrat ausgereicht werden, werden im internen Bereich des Ratsinformationssystems durch die Oberbürgermeisterin freigegeben. Im Anschluss an die Freigabe wird die eingescannte Unterschrift der Oberbürgermeisterin im System unter die entsprechende Vorlage gesetzt. Da es sich seit Amtsantritt um die gleiche eingescannte Unterschrift handelt, verwundert die Feststellung des externen Sachverständigen doch sehr.
Zu 2.:
Da Vorlagen ausschließlich durch die Oberbürgermeisterin bzw. im Vertretungsfall durch die hauptamtlichen Beigeordneten freigegeben werden, besteht keine Problematik, die einer juristischen Prüfung bedarf.
Zu 3.:
Da der Zugang für jeden Nutzer des internen Bereiches passwortgeschützt ist und das Recht auf Freigabe der Vorlagen alleine der Oberbürgermeisterin bzw. im Vertretungsfall den hauptamtlichen Beigeordneten obliegt, kann eine Freigabe durch den Büroleiter nicht erfolgt sein.
Zu 4.:
Siehe Antwort zu 3.