II. Fragestellung
1.
In welchen Haushaltsstellen (bitte alle mit Bezug
zu Asylbewerbern berücksichtigen) wurden die Haushaltsansätze zum Stichtag
30.6.2015 bereits überschritten (Bitte führen Sie alle Haushaltsstellen im
Bereich Asylbewerberleistungen, Unterbringung usw. usf. mit deren Planansatz
und derzeitigem Erfüllungsstand auf!) und in welchen werden die Ansätze
voraussichtlich zum 31.12.2015 überschritten sein?
2.
Gibt es seitens der Oberbürgermeisterin Prognosen
hinsichtlich der Ausgabenentwicklung in diesem Bereich zum Ende des Jahres 2015?
Wenn Ja, welche?
3.
Wird es zum Ende des Haushaltsjahres erneut einen
Fehlbetrag zulasten der Stadt Eisenach in diesem Bereich geben, der durch
Zuschüsse des Landes hätte gedeckt werden müssen?
4.
Gibt es von Seiten der Oberbürgermeisterin
Bestrebungen die mit der steigenden Zahl von Asylbewerbern einhergehenden
Kosten zu mindern? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1 und zu 2:
Im UA 42 wurden 3 HH-Stellen zum 30. 6. 15 überschritten:
Planansatz Stand: 30.06.15
42110.791003 (Ausstattung,
Transport, Instandhaltung) 100.000 € 182.790,22 €
42410.791000 sonstige Sachleistg.
AsylbLG 10.000 € 10.245,87 €
(Fahrt- u. Reisekosten, Schwangerschaft,
Babyausst.)
42420.791100 sonstige Leistungen
i.F.v. Geldleistungen 0
1.940,60 €
(freiwillig.
Rückkehr in Heimatländer)
Weitere Änderungen werden sich voraussichtlich zum 31. 12. 2015 ergeben:
bisheriger
Planansatz neu
42000.791000 AsylbLG in besonderen
Fällen § 2 138.340 € 165.000 €
42000.161000 Erstattung des Landes 122.880 € 150.000 €
42110.790003 Ausstattung,Transport,
Instandh. 100.000 € 307.500 €
42110.161000 Erstattung des Landes 741.660 € 792.508 €
42140.791000 Grundleistungen § 3 400.416
€ 450.450 €
42140.161000 Erstattung des Landes 400.416 € 425.416 €
42200.161000 Erstattung des Landes 256.000 € 300.000 €
42200.791000 Leistungen bei
Krankheit, Geburt 256.000
€ 314.000 €
42410.161000 Erstattung des Landes 10.000 €
25.100 €
42410.791000 sonst.Leistg. i.F.v.
Sachleistungen 10.000 €
20.000 €
42420.790000 sonst.Leistg. i.F.v.
Sachleistungen 0 5.000
€
42420.791000 sonst.Leistg. i.F.v. Geldleistungen 5.000
€
2.500 €
Zu 3:
Der derzeitig geplante Fehlbetrag beläuft sich auf 452.356 €.
Zu 4:
Die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz gehören zu den Aufgaben des übertragenen
Wirkungskreises.