Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Haushaltswirksame Ausgaben für Asylbewerber
Vorlage
AF-0137/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welchen Haushaltsstellen (bitte alle mit Bezug zu Asylbewerbern berücksichtigen) wurden die Haushaltsansätze zum Stichtag 30.6.2015 bereits überschritten (Bitte führen Sie alle Haushaltsstellen im Bereich Asylbewerberleistungen, Unterbringung usw. usf. mit deren Planansatz und derzeitigem Erfüllungsstand auf!) und in welchen werden die Ansätze voraussichtlich zum 31.12.2015 überschritten sein?

2.      Gibt es seitens der Oberbürgermeisterin Prognosen hinsichtlich der Ausgabenentwicklung in diesem Bereich zum Ende des Jahres 2015? Wenn Ja, welche?

3.      Wird es zum Ende des Haushaltsjahres erneut einen Fehlbetrag zulasten der Stadt Eisenach in diesem Bereich geben, der durch Zuschüsse des Landes hätte gedeckt werden müssen?

4.      Gibt es von Seiten der Oberbürgermeisterin Bestrebungen die mit der steigenden Zahl von Asylbewerbern einhergehenden Kosten zu mindern? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und zu 2:

Im UA 42 wurden 3 HH-Stellen zum 30. 6. 15 überschritten:

                                                                                                Planansatz      Stand: 30.06.15

 

42110.791003 (Ausstattung, Transport, Instandhaltung)       100.000 €        182.790,22 €

42410.791000 sonstige Sachleistg. AsylbLG                           10.000 €          10.245,87 €

                        (Fahrt- u. Reisekosten, Schwangerschaft,

                        Babyausst.)

42420.791100 sonstige Leistungen i.F.v. Geldleistungen                  0              1.940,60 €

                        (freiwillig. Rückkehr in Heimatländer)

 

Weitere Änderungen werden sich voraussichtlich zum 31. 12. 2015 ergeben:

 

                                                                                                bisheriger

                                                                                                Planansatz      neu

 

42000.791000 AsylbLG in besonderen Fällen § 2                  138.340 €        165.000 €

42000.161000 Erstattung des Landes                                   122.880 €        150.000 €

42110.790003 Ausstattung,Transport, Instandh.                   100.000 €        307.500 €

42110.161000 Erstattung des Landes                                   741.660 €        792.508 €

42140.791000 Grundleistungen § 3                                        400.416 €        450.450 €

42140.161000 Erstattung des Landes                                   400.416 €        425.416 €

42200.161000 Erstattung des Landes                                   256.000 €        300.000 €

42200.791000 Leistungen bei Krankheit, Geburt                   256.000 €        314.000 €

42410.161000 Erstattung des Landes                                    10.000 €         25.100 €

42410.791000 sonst.Leistg. i.F.v. Sachleistungen                   10.000 €         20.000 €

42420.790000 sonst.Leistg. i.F.v. Sachleistungen                            0               5.000 €

42420.791000  sonst.Leistg. i.F.v. Geldleistungen                     5.000 €            2.500 €       

 

Zu 3:

Der derzeitig geplante Fehlbetrag beläuft sich auf 452.356 €.

 

Zu 4:

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.