I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die Stadt Eisenach beabsichtigt die Neuordnung der
Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach gemäß der
beigefügten Anlage ab dem Schuljahr 2016/2017.
2. Ab dem Schuljahr 2016/2017 sollen nachfolgende
Aufnahmekapazitäten für die Grundschulen der Stadt Eisenach in der Form von
maximal zu bildenden Klassen wie folgt festgelegt werden:
- 3. Staatliche Grundschule
„Georgenschule“ mit 8 Klassen
- 4. Staatliche Grundschule
„Jakob-Schule“ mit 16 Klassen
- 6. Staatliche Grundschule
„Hörselschule“ mit 11 Klassen
- 8. Staatliche Grundschule
„Mosewaldschule“ mit 13 Klassen
Übersteigen die Anmeldezahlen die vorhandene Aufnahmekapazität der
jeweiligen Schule, soll über die Aufnahme mittels Auswahlverfahren entschieden
werden.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, dass gesetzliche Beteiligungsverfahren durchzuführen und im
Anschluss die Fortschreibung der Schulnetzplanung dem Stadtrat zur Entscheidung
vorzulegen.
II. Begründung:
Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes
(ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet
aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen unter anderem die Einzugsbereiche
enthalten, die für die einzelnen Schulstandorte gelten sollen.
Für die Grundschulen der Stadt Eisenach
bestehen derzeit abgegrenzte Schulbezirke. Unter Beachtung möglichst kurzer
Schulwege erfolgt die Abgrenzung über die Zuordnung von Straßen zur örtlich
nächstgelegenen Grundschule.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurde
die Grundschule „Am Petersberg“ aufgehoben und in die Gemeinschaftsschule
„Oststadtschule“ integriert. Dementsprechend ist nunmehr das Gebiet des
ehemaligen Schulbezirkes der Grundschule anderen Grundschulen neu zu zuordnen.
Dies erfolgt mit vorliegendem Änderungsentwurf zu den Schulbezirken (siehe
Anlage).
Da die Kapazitäten an der Georgenschule
sowie an der Jakob-Schule weitestgehend ausgeschöpft sind, war der Schulbezirk
der ehemaligen Petersbergschule überwiegend der Mosewaldschule zu zuordnen. Die
Ortsteile Neukirchen, Berteroda, Stedtfeld/Rangenhof, Stockhausen und
Hötzelsroda bleiben von der Neuregelung unberührt. Ob die Neuordnung zur
Erhöhung von Schülerbeförderungskosten führt, ist nicht einzuschätzen, da das zukünftige
Anmeldeverhalten zur Gemeinschaftsschule nicht abgeschätzt werden kann.
Darüber hinaus wurde mit der Neuordnung
versucht, die Zuordnung von Straßen zu vereinheitlichen (Zuordnung von ganzen
Straßen) sowie das Südviertel mehrheitlich in den Schulbezirk der Georgenschule
einzubeziehen. Die Festlegung von Aufnahmekapazitäten ist erforderlich, um bei
übersteigenden Anmeldezahlen über Handlungsoptionen zu verfügen.
Unter der Beibehaltung der abgegrenzten
Schulbezirke ist eine gleichmäßigere Verteilung der Schüler mit
Migrationshintergrund (Verteilerquote), wie von der Mosewaldschule (ca. 10fache
Anzahl an Schülern mit Migrationshintergrund) gewünscht und der Bereitschaft
der anderen Grundschule entsprechend, gemäß Rechtsauskunft durch das Thüringer
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht möglich. Diese Möglichkeit
besteht gemäß dem Schreiben nur bei der Öffnung der Grundschulbezirke. Es ist
vorgesehen, die Beteiligten im Verfahren alternativ zu dieser Option zu
befragen. Hinsichtlich möglicher Kostenerhöhung bei der Schülerbeförderung gilt
oben angeführtes analog.
Anlagenverzeichnis:
Anlage – Übersicht zu den Veränderungen in den Grundschulbezirken