Betreff
Teilfortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach, hier: Neuordnung der Grundschulbezirke
Vorlage
0363-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Die Stadt Eisenach beabsichtigt die Neuordnung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach gemäß der beigefügten Anlage ab dem Schuljahr 2016/2017.

2.    Ab dem Schuljahr 2016/2017 sollen nachfolgende Aufnahmekapazitäten für die Grundschulen der Stadt Eisenach in der Form von maximal zu bildenden Klassen wie folgt festgelegt werden:

-      3. Staatliche Grundschule „Georgenschule“ mit 8 Klassen

-      4. Staatliche Grundschule „Jakob-Schule“ mit 16 Klassen

-      6. Staatliche Grundschule „Hörselschule“ mit 11 Klassen

-      8. Staatliche Grundschule „Mosewaldschule“ mit 13 Klassen

Übersteigen die Anmeldezahlen die vorhandene Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule, soll über die Aufnahme mittels Auswahlverfahren entschieden werden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, dass gesetzliche Beteiligungsverfahren durchzuführen und im Anschluss die Fortschreibung der Schulnetzplanung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen unter anderem die Einzugsbereiche enthalten, die für die einzelnen Schulstandorte gelten sollen.

 

Für die Grundschulen der Stadt Eisenach bestehen derzeit abgegrenzte Schulbezirke. Unter Beachtung möglichst kurzer Schulwege erfolgt die Abgrenzung über die Zuordnung von Straßen zur örtlich nächstgelegenen Grundschule.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurde die Grundschule „Am Petersberg“ aufgehoben und in die Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ integriert. Dementsprechend ist nunmehr das Gebiet des ehemaligen Schulbezirkes der Grundschule anderen Grundschulen neu zu zuordnen. Dies erfolgt mit vorliegendem Änderungsentwurf zu den Schulbezirken (siehe Anlage).

 

Da die Kapazitäten an der Georgenschule sowie an der Jakob-Schule weitestgehend ausgeschöpft sind, war der Schulbezirk der ehemaligen Petersbergschule überwiegend der Mosewaldschule zu zuordnen. Die Ortsteile Neukirchen, Berteroda, Stedtfeld/Rangenhof, Stockhausen und Hötzelsroda bleiben von der Neuregelung unberührt. Ob die Neuordnung zur Erhöhung von Schülerbeförderungskosten führt, ist nicht einzuschätzen, da das zukünftige Anmeldeverhalten zur Gemeinschaftsschule nicht abgeschätzt werden kann.

 

Darüber hinaus wurde mit der Neuordnung versucht, die Zuordnung von Straßen zu vereinheitlichen (Zuordnung von ganzen Straßen) sowie das Südviertel mehrheitlich in den Schulbezirk der Georgenschule einzubeziehen. Die Festlegung von Aufnahmekapazitäten ist erforderlich, um bei übersteigenden Anmeldezahlen über Handlungsoptionen zu verfügen.   

 

Unter der Beibehaltung der abgegrenzten Schulbezirke ist eine gleichmäßigere Verteilung der Schüler mit Migrationshintergrund (Verteilerquote), wie von der Mosewaldschule (ca. 10fache Anzahl an Schülern mit Migrationshintergrund) gewünscht und der Bereitschaft der anderen Grundschule entsprechend, gemäß Rechtsauskunft durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht möglich. Diese Möglichkeit besteht gemäß dem Schreiben nur bei der Öffnung der Grundschulbezirke. Es ist vorgesehen, die Beteiligten im Verfahren alternativ zu dieser Option zu befragen. Hinsichtlich möglicher Kostenerhöhung bei der Schülerbeförderung gilt oben angeführtes analog. 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – Übersicht zu den Veränderungen in den Grundschulbezirken