Sachverhalt:
Nachnutzung der
Grundschule Neuenhof durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neuenhof für den Betrieb
der Kindertagesstätte „Senfkorn“
Der Antrag der B90/Die
Grünen/BfE-Stadtratsfraktion zur Nachnutzung der GS Neuenhof als Kindergarten
wurde erstmalig im Stadtrat am 17.03.2015 behandelt und in den Sozialausschuss
verwiesen. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, ob der Betrieb der
Grundschule tatsächlich im Sommer 2015 endet.
Der Sozialauschuss hat die Beschlußvorlage
empfohlen und diese wurde im Stadtrat erneut am 30.06.2015 behandelt und im
Ergebnis in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.
In Vorbereitung der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 16.07.2015 wurde durch das Fachamt geprüft, inwieweit
bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Umzug der Kita in das Grundschulgebäude
möglich wäre. Dazu gab es einen Vororttermin. Außerdem wurden die dazugehörigen
Unterlagen der Schulnetzkonzeption zum Investitionsbedarf des Gebäudes
gesichtet. In Auswertung dessen wurde festgestellt, dass ein Umzug ohne
erhebliche Investitionen, die geschätzt mehr als 1 Million betragen, nicht möglich ist. Eine
Refinanzierung durch die Infrastrukturpauschale ist nicht möglich, da die
Mittel für das nächste Jahr schon weitgehend verplant sind.
Während dieser Zeit äußerte die Evangelisch-lutherische
Kirchgemeinde erstmalig mit Schreiben vom 06.07.2015, dass sie sich einen Umzug
des Kindergartens in das Schulgebäude vorstellen könnten, die notwendigen
Mittel zum Umbau und zur Sanierung jedoch nicht aufbringen können.
Im Jugendhilfeausschuss am 16.07.2015 wurde
eine Stellungnahme des Fachamtes zum Antrag abgegeben sowie ausgiebig über
diese Angelegenheit beraten. Im Ergebnis wurde der Antrag der B90/ Die Grünen/
BfE-Fraktion abgelehnt und ein Alternativantrag verabschiedet, der eine zeitnahe Lösung zur Sicherung der 50 Plätze der Kita
Neuenhof aufgrund der drohenden Zwangsversteigerung des jetzigen Gebäudes
fordert. Dieser Antrag wurde im Stadtrat
am 25.08.2015 beschlossen.
Daraufhin gab es am 27.08.2015 ein Gespräch
mit dem Träger und dem Fachamt zur weiteren Verfahrensweise. Im Ergebnis des
Gespräches wurde festgestellt, dass aufgrund der vorhandenen guten Bedingungen
in den derzeitigen Räumen der Kita und dem hohen Investitionsbedarf im
GS-Gebäude, die Zielstellung eines Verbleibes im Gebäude auf dem Ufer verfolgt
wird. Dazu wird es nach der Elternratswahl auch ein Gespräch mit den gewählten
Elternvertretern sowie eine Beratung des Trägers und der Elternvertretung mit
dem Ortsteilrat geben. Trägervertreter werden am Zwangsversteigerungstermin am
29.10.2015 teilnehmen. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass eine
Versteigerung im ersten Termin erfolgt.
Sollte es dennoch wider Erwarten zu einem Eigentümerwechsel kommen, wird
das Jugendamt und der Träger unverzüglich in Kontakt mit dem neuen Eigentümer
treten und klären, ob Interesse am Verbleib der Kita am jetzigen Standort
besteht und wenn ja unter welchen Konditionen.