Betreff
Nachnutzung der Grundschule Neuenhof durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neuenhof für den Betrieb der Kindertagesstätte „Senfkorn“
Vorlage
0371-BR/2015
Aktenzeichen
51.3.316
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nachnutzung der Grundschule Neuenhof durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neuenhof für den Betrieb der Kindertagesstätte „Senfkorn“

 

Der Antrag der B90/Die Grünen/BfE-Stadtratsfraktion zur Nachnutzung der GS Neuenhof als Kindergarten wurde erstmalig im Stadtrat am 17.03.2015 behandelt und in den Sozialausschuss verwiesen. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, ob der Betrieb der Grundschule tatsächlich im Sommer 2015 endet.

Der Sozialauschuss hat die Beschlußvorlage empfohlen und diese wurde im Stadtrat erneut am 30.06.2015 behandelt und im Ergebnis in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

In Vorbereitung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.07.2015 wurde durch das Fachamt geprüft, inwieweit bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Umzug der Kita in das Grundschulgebäude möglich wäre. Dazu gab es einen Vororttermin. Außerdem wurden die dazugehörigen Unterlagen der Schulnetzkonzeption zum Investitionsbedarf des Gebäudes gesichtet. In Auswertung dessen wurde festgestellt, dass ein Umzug ohne erhebliche Investitionen, die geschätzt mehr als 1 Million  betragen, nicht möglich ist. Eine Refinanzierung durch die Infrastrukturpauschale ist nicht möglich, da die Mittel für das nächste Jahr schon weitgehend verplant sind.

Während dieser Zeit äußerte die Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde erstmalig mit Schreiben vom 06.07.2015, dass sie sich einen Umzug des Kindergartens in das Schulgebäude vorstellen könnten, die notwendigen Mittel zum Umbau und zur Sanierung jedoch nicht aufbringen können.

Im Jugendhilfeausschuss am 16.07.2015 wurde eine Stellungnahme des Fachamtes zum Antrag abgegeben sowie ausgiebig über diese Angelegenheit beraten. Im Ergebnis wurde der Antrag der B90/ Die Grünen/ BfE-Fraktion abgelehnt und ein Alternativantrag verabschiedet, der eine zeitnahe  Lösung zur Sicherung der 50 Plätze der Kita Neuenhof aufgrund der drohenden Zwangsversteigerung des jetzigen Gebäudes fordert.  Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 25.08.2015 beschlossen.

Daraufhin gab es am 27.08.2015 ein Gespräch mit dem Träger und dem Fachamt zur weiteren Verfahrensweise. Im Ergebnis des Gespräches wurde festgestellt, dass aufgrund der vorhandenen guten Bedingungen in den derzeitigen Räumen der Kita und dem hohen Investitionsbedarf im GS-Gebäude, die Zielstellung eines Verbleibes im Gebäude auf dem Ufer verfolgt wird. Dazu wird es nach der Elternratswahl auch ein Gespräch mit den gewählten Elternvertretern sowie eine Beratung des Trägers und der Elternvertretung mit dem Ortsteilrat geben. Trägervertreter werden am Zwangsversteigerungstermin am 29.10.2015 teilnehmen. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass eine Versteigerung im ersten Termin erfolgt.  Sollte es dennoch wider Erwarten zu einem Eigentümerwechsel kommen, wird das Jugendamt und der Träger unverzüglich in Kontakt mit dem neuen Eigentümer treten und klären, ob Interesse am Verbleib der Kita am jetzigen Standort besteht und wenn ja unter welchen Konditionen.