II. Fragestellung
1.
In welchen Angelegenheiten gem. § 10 der
Hauptsatzung hat der Ausländerbeirat seit seiner Konstituierung die Stadt
beraten?
2.
Welche Aktivitäten wurden im Einzelnen (bitte nebst
Sinn und Zweck sowie Ergebnis der Arbeiten einzeln aufführen!) vom Beirat seit
seiner Konstituierung getätigt?
3.
Wann findet die zweite vorgeschriebene Sitzung des
Beirates in 2015 statt und werden aufgrund der Flüchtlingskrise weitere
Sitzungen für notwendig gehalten? Wenn Ja, wie viele und wann? Wenn Nein, warum
nicht?
4.
Welche konkreten Ausgaben (Bitte Haushaltsansatz
und bisherige Ausgaben zum 31.08.2015 aufführen!) sind für die Arbeit des
Beirates in 2015 vorgesehen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Ausländerbeirat ist zuständig für Menschen mit Aufenthaltstitel.
Nur ein geringer Teil, der in diesem Jahr in Eisenach aufgenommenen
Menschen hat eine Aufenthaltsperspektive.
Von diesem geringen Teil hat die Mehrheit noch keinen Aufenthalt
erhalten, so dass sich die öffentlich wahrnehmbare Situation nicht spürbar im
Aufgabenfeld des Ausländerbeirates niederschlägt.
Zu 2.:
Problemlagen, bei welchen eine Beratung durch den Ausländerbeirat wichtig ist, gab es bisher nicht. Die Beiratsmitglieder arbeiten an der Vermittlung von Dolmetschern, derzeitiger Schwerpunkt liegt bei der Zuwanderung von EU-BürgerInnen. Hier gibt es zum ersten den Familiennachzug zu schon hier lebenden MigrantInnen und den Zuzug von Menschen, welche hier eine Arbeit aufnehmen.
Zu 3.:
Der zweite Termin steht noch nicht fest, die „Flüchtlingskrise“ ist
entsprechend Hauptsatzung nicht Bestandteil der Arbeit des Ausländerbeirates.
Zu 4.:
Für die Tätigkeit des Ausländerbeirates fällt ein Sitzungsgeld von 15 €/Sitzung/Mitglied an.