Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0150/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann wird der Stadtrat über einen mit dem Investor abzuschließenden Vorhabens- und Erschließungsplan, der sich an dem Inhalt des B-Planes zu orientieren hat, abstimmen?

2.      Wann wird die Stadt mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) abschließen, der die Durchführung der Maßnahme gemäß des  V+E-Planes garantiert, ebenso wie einen Erschließungsvertrag, dessen Gegenstand alle beitragspflichtigen und beitragsfreien Erschließungsanlagen (Koppelungsverbot) nach § 124 BauGB sind?

3.      Liegt eine nunmehr dem Vorhaben entsprechende Verkehrsplanung mit aktueller lärmrechtlicher Bewertung für den ZOB und die Bahnhofstraße vor? (Wenn nein, wann wird diese erstellt sein und dem Stadtrat vorgestellt?)

4.      Wann wird dem Stadtrat das Ergebnis der Bedarfsanalyse für Hotel und Tagungshalle vorgelegt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Mit dem Investor wird kein Vorhabens- und Erschließungsplan abgeschlossen.

 

Zu 2.

Da es keinen Vorhabens- und Erschließungsplan geben wird, wird es auch keinen Durchführungsvertrag geben. Nach Vorlage einer mit allen Beteiligten abgestimmten Erschließungslösung wird der entsprechende Erschließungsvertrag vorbereitet und selbstverständlich dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Zu 3.

Bestandteil des Bebauungsplanes ist auch die Verkehrsplanung für den Geltungsbereich. Die Verkehrslösung und eventuell notwendige Festlegungen zum Lärm werden mit dem Entwurf des Bebauungsplans dem Stadtrat vorgelegt. Das Lärmgutachten wird als Anlage dem Entwurf beigefügt.

 

Zu 4.

Aussagen zu Hotel und Tagungshalle werden Inhalt des Bebauungsplanentwurfes sein.