II. Fragestellung
1.
Warum wurde die Stelle der zukünftigen
Museumsleitung auf nur zwei Jahre befristet?
2.
Soll während dieser Zeitspanne das vom Stadtrat im
Dezember 2014 beschlossene Haushaltssicherungskonzept - das Thüringer Museum
betreffend - von der Museumsleitung realisiert werden?
3.
Wie viele Kunstwerke aus der bedeutenden Sammlung
Thüringer Schnitzplastiken haben diese städtischen Sammlungen in den
vergangenen zwei Jahren bereits verlassen? Gibt es Vorstellungen seitens der
Stadtspitze über die Zukunft dieser bedeutenden mitteldeutschen Sammlung?
4.
Wäre es denkbar, dass die Abgeordneten über die
wichtigsten Sammlungsbestände des Thüringer Museums von fachkompetenter Seite
in absehbarer Zeit informiert werden könnten?
5.
Ist anlässlich des Lutherjubiläums eine hochwertige
Präsentation der Sammlung in der Predigerkirche, u. a. auch aufgrund der
Eignung des Genres zu diesem Jubiläum in Kombination mit der von Herrn U.
Kneise konzipierten und mit genauen Zahlen untersetzten Ausstellung zu
erwarten?
6.
Laut Antwort der OB (22.06.15) auf eine Bürgeranfrage
vom 11.06.15 beabsichtigte die Stadt für 2017 noch bis Ende Juni 2015
ausschließlich die Ausrichtung des 117. Deutschen Wandertages. Warum der
plötzliche Aktivismus in der Verwaltung, doch noch ein städtisches Programm zum
Lutherjubiläum auf die Beine zu stellen, obwohl die Zeit zur Vorbereitung und
Fertigstellung der Projekte viel zu kurz ist?
Warum hat die OB trotz Nachfrage dem Stadtrat und der Öffentlichkeit bisher
kein Gesamtkonzept zum Lutherjubiläum vorgestellt? Wäre es nicht sinnvoller,
das jetzt pauschal im Haushalt eingestellte Geld (trotz klammer Kassen!) oder
einen Teil davon (140.000,-- € und 100.000,-- €) für eine einzige, bereits
konzipierte Ausstellung - Thüringer Schnitzplastik in Kombination mit der
Fotoausstellung von Herrn U. Kneise - als Jubiläumsvorhaben der Stadt Eisenach
zu präsentieren?
7.
Aufgrund einer für mich unklaren oder falsch
verstandenen Formulierung in der letzten Bürgerversammlung zum Erhalt des
Eisenacher Orchesters habe ich die Frage: Gemäß Ihrer Aussage in der letzten
Bürgerversammlung wollen Sie, Frau OB Wolf, ein vergrößertes, nach Tarif
bezahltes Eisenacher Orchester, also unsere Landekapelle, im Eisenacher Theater
in absehbarer Zeit als festen Bestandteil dieser Einrichtung verankert sehen!
(siehe auch TLZ-Bericht vom 09.09.15). Ist das der aktuelle Stand?
8.
Bei Amtsantritt kündigte die OB eine baldige
Berufung von Kultur-, Denkmal und Gestaltungsbeirat an, u.a. in einem Gespräch
mit dem damaligen Vorsitzenden des "Förderkreis zur Erhaltung
Eisenachs" e.V., Herrn Diethelm Fichtner, in dem auch besonders auf den
Stellenwert der Baukultur für eine positive Stadtentwicklung hingewiesen wurde.
Warum gibt es bis heute diese Beiräte nicht, obwohl die Beiräte nach der
Kommunalwahl laut Kommunalordnung neu berufen werden müssen und externer
Sachverstand eine wertvolle Hilfe für die Sacharbeit der Verwaltung darstellt?
9.
Derzeit wird an einer neuen Satzung für den
Kulturbeirat (der nicht existiert) gearbeitet und es werden nach meinem
Kenntnisstand Überlegungen zu den Kulturbereichen, die im Beirat vertreten sein
sollen, angestellt. Warum wurden diesbezüglich verschiedene Kulturbereiche und
Kultureinrichtungen in die Unterlagen für den Stadtrat aufgenommen, die
Baukultur aber außen vor gelassen und die Kirche als Institution aufgeführt?
10.
Warum wurde im Interesse einer gebotenen Erhaltung
von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen des "Fürstenhof' noch immer nicht die im
April durch Bürgermeister Ludwig angekündigten Fördergelder für Sicherungsmaßnahmen
aus dem Fonds städtebaulicher Denkmalschutz beantragt, obwohl die Maßnahmen als
dringend und sofort zu realisieren eingestuft wurden (die Presse berichtete!)?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Zu Personalangelegenheiten werden keine
Auskünfte erteilt.
Zu 2.:
Das
Haushaltssicherungskonzept ist in den die Angelegenheiten des Museums
betreffenden Sachverhalten ausdrücklich unter dem gesonderten Beschlussvorbehalt
des Stadtrates beschlossen worden. Es soll Aufgabe der neuen Museumsleitung
sein, ein Konzept für die langfristige Sicherung des Thüringer Museums unter
Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen zu entwickeln.
Zu 3.:
Auf der
Grundlage eines befristeten Leihvertrages sind 6 Objekte für die neue
Dauerausstellung im Lutherhaus ausgeliehen worden. Es gab in den letzten drei
Jahren eine Rückforderung seitens einer Kirchgemeinde für ein Objekt, das der
Stadt Eisenach nicht gehörte. 6 Objekte waren in den letzten drei Jahren für
zeitlich befristete Ausstellungen ausgeliehen.
Zu 4.:
Ja.
Zu 5.:
Ein
Förderantrag als Voraussetzung zur Umsetzung des
Ausstellungsprojekt-Vorschlages von Ulrich Kneise ist gestellt. Erst nach
Vorlage eines Bewilligungsbescheides kann zur Realisierung geschritten werden.
In diesem Kontext wird auch die Sammlung der Schnitzplastiken in der
Predigerkirche zu besichtigen sein.
Zu 6.:
Von plötzlichem Aktivismus kann keine Rede sein. Es war
nie beabsichtigt, sich ausschließlich auf den 117. Deutschen Wandertag zu
konzentrieren. Über den Stand der Vorbereitung von Reformationsjubiläum und
117. Deutschen Wandertag wird regelmäßig in dem fachlich zuständigen,
öffentlich tagenden Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus berichtet.
Der zweite Teil der Fragestellung ist unverständlich. Ich bin gern bereit
diesbezüglich bestehende Fragen nach entsprechender Präzisierung zu
beantworten.
Zu 7.:
Es ist die Zielstellung, dass die Musiker endlich tariflich entlohnt werden und der seit Jahren anhaltende Missstand, dass die Eisenacher Musiker 30 Prozent unter Tarif bezahlt werden, aufgehoben wird. Darüber soll eine Arbeitsplatzgarantie vertraglich geregelt werden.
Zu 8.:
Um die Arbeit des Kulturbeirates
effizienter zu gestalten, wurde eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht.
Dies geschah im Zusammenwirken mit dem Landesverwaltungsamt, wurde im
Fachausschuss diskutiert und letztendlich in der letzten Stadtratssitzung
bestätigt. Einer Neuberufung durch den Stadtrat steht nunmehr nichts im Wege.
Zu 9.:
Nach ausgiebiger Diskussion im bisherigen Kulturbeirat
wurde mehrheitlich beschlossen, die Baukultur und Bauproblematik in den
zuständigen fachlichen Gremien zu belassen.
Zu 10.:
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln für den Fürstenhof war die Erweiterung des Stadtumbaugebiets “Innenstadt-Georgenvorstadt” um das Areal des ehemaligen Hotels, dies wurde am 28. April 2015 vom Stadtrat beschlossen. Indem das Stadtumbaugebiet erweitert wurde, konnte anschließend auch das Fördergebiet “Vorstadt” beim Thüringer Landesverwaltungsamt erweitert werden. Weitere Voraussetzung ist die Neuaufnahme des Fördergebietes “Vorstadt” in das Städtebauförderprogramm “Stadtumbau Ost Sicherung”. Dies soll in diesem Jahr (auf Grund des 2014 eingereichten Jahresantrages) erfolgen, wobei eine schriftliche Zusage noch nicht vorliegt.
Dies wiederum bildet die Basis, um nun Fördermittel für Gebäudeteile des Fürstenhofs zum Zweck der Sicherung im Städtebauförderprogramm “Stadtumbau Ost Sicherung” zu beantragen, sofern die erforderlichen Unterlagen (Sicherungskonzept) vom Eigentümer vorgelegt werden.
Das Städtebauförderprogramm “Städtebaulicher Denkmalschutz” kommt hier nicht zum Tragen.