II. Fragestellung
1. Wann ist mit der Beantwortung unserer Anfrage aus dem März des Jahres 2015 zu rechnen?
2. Welche Projekte und Investitionen in den einzelnen Ortsteilen sind mit welcher finanziellen Untersetzung im aktuellem Haushaltsentwurf 2015 inkludiert?
3. Welche Projekte und Investitionen in den einzelnen Ortsteilen sind mit welcher finanziellen Untersetzung im Finanzplan (Anlage zum Haushaltsplan) des Planungszeitraumes inkludiert?
4. Welche, durch die Ortsteile (in den Prioritätenlisten) angemeldeten Projekte konnten nicht in den Haushalts- und Finanzplanentwurf 2015 aufgenommen werden?
ich beantworte Ihre Anfrage zu den noch offenen Punkten wie folgt:
Zu 1.:
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zum 01.10.2015. Dass es sich bei der Beantwortung der Fragen 3 und 4 um eine Teilbeantwortung handelt, wurde übersehen. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Zu 2.:
Folgende Investitionsmaßnahmen sind im Haushalt 2015 vorgesehen (teilweise bereits realisiert bzw. in Abarbeitung):
Kita Hötzelsroda (Hochbaumaßnahme/Sanierung) 165.500 €
Lindengraben, Am Lindenrain, OT Stedtfeld 250.000 €
Flurbereinigung Eisenach-Nord 15.000 €
Flurbereinigung Hötzelsroda 25.400 €
Hochbaumaßnahmen Ortsteile (investive Mittel laut Haushalt 2015) 45.000 €
Zu 3.:
Folgende Maßnahmen sind im Finanzplan für die Jahre 2016ff vorgesehen:
Hochbaumaßnahmen Ortsteile 2016/2017/2018 je 22.500 €
Verwaltungsaußenstelle Stregda (Dachsanierung) 2016 20.000 €
Zu 4:
Die vom
Ortsteilrat Neukirchen beschlossenen Maßnahmen konnten mangels finanzieller
Mittel bisher nicht im städtischen Haushalt aufgenommen werden.
Folgende Maßnahmen
sind betroffen:
·
Abbruch des
alten Schulgebäudes (Hohenlohestr. 12)
·
Weiterführung
des Radweges „Agrargenossenschaft“ – Bischofrodaer Straße
·
Neugestaltung
des Eingangsbereiches des Friedhofs
·
Ordnungsgemäßer
Ausbau der Ortseinfahrt Lerchenberger Str. – L 1016
·
Ausbau der
Straßen „Am Teich“, Windmühlenweg“, „Alte Gasse“