Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Finanzielle Mittel der Ortsteile
Vorlage
AF-0154/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann ist mit der Beantwortung unserer Anfrage aus dem März des Jahres 2015 zu rechnen?

2.      Welche Projekte und Investitionen in den einzelnen Ortsteilen sind mit welcher finanziellen Untersetzung im aktuellem Haushaltsentwurf 2015 inkludiert?

3.      Welche Projekte und Investitionen in den einzelnen Ortsteilen sind mit welcher finanziellen Untersetzung im Finanzplan (Anlage zum Haushaltsplan) des Planungszeitraumes inkludiert?

4.      Welche, durch die Ortsteile (in den Prioritätenlisten) angemeldeten Projekte konnten nicht in den Haushalts- und Finanzplanentwurf 2015 aufgenommen werden?


ich beantworte Ihre Anfrage zu den noch offenen Punkten wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zum 01.10.2015. Dass es sich bei der Beantwortung der Fragen 3 und 4 um eine Teilbeantwortung handelt, wurde übersehen. Ich bitte dies zu entschuldigen.

 

Zu 2.:

Folgende Investitionsmaßnahmen sind im Haushalt 2015 vorgesehen (teilweise bereits realisiert bzw. in Abarbeitung):

 

Kita Hötzelsroda (Hochbaumaßnahme/Sanierung)                                                  165.500 €

Lindengraben, Am Lindenrain, OT Stedtfeld                                                             250.000 €

Flurbereinigung Eisenach-Nord                                                                                  15.000 €

Flurbereinigung Hötzelsroda                                                                                       25.400 €

Hochbaumaßnahmen Ortsteile (investive Mittel laut Haushalt 2015)                         45.000 €

 

Zu 3.:

Folgende Maßnahmen sind im Finanzplan für die Jahre 2016ff vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen Ortsteile                                        2016/2017/2018             je 22.500 €

Verwaltungsaußenstelle Stregda (Dachsanierung)         2016                                   20.000 €

 

Zu 4:

Die vom Ortsteilrat Neukirchen beschlossenen Maßnahmen konnten mangels finanzieller Mittel bisher nicht im städtischen Haushalt aufgenommen werden.

Folgende Maßnahmen sind betroffen:

·         Abbruch des alten Schulgebäudes (Hohenlohestr. 12)

·         Weiterführung des Radweges „Agrargenossenschaft“ – Bischofrodaer Straße

·         Neugestaltung des Eingangsbereiches des Friedhofs

·         Ordnungsgemäßer Ausbau der Ortseinfahrt Lerchenberger Str. – L 1016

·         Ausbau der Straßen „Am Teich“, Windmühlenweg“, „Alte Gasse