Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Umbau ZOB: unterschiedliche Kostenprognose und Vorhabenträger
Vorlage
AF-0155/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist die Stadt Eisenach Vorhabenträger des Projektes „Umbau des ZOB“, wenn ja, warum ist dies der Landesregierung nicht bekannt; wenn nein, wer ist Vorhabenträger?

2.      Wie erklärt sich die Stadtverwaltung die oben genannten Differenzen bei den Baukosten und bei dem förderfähigen Anteil?

3.      Hat die Stadtverwaltung -unabhängig von der konkreten Höhe - einen eventuellen Eigenanteil in den Haushalten 2015 und folgende eingeplant, wenn nein, welche Alternativen der Finanzierung prüft die Stadtverwaltung zurzeit?

4.      Hält die Stadt den Baubeginn Dezember 2015 für realistisch, wenn nein, wann rechnet die Stadtverwaltung mit einem Baubeginn?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Im Jahr 2014 wurde aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Eisenach entschieden, dass die KVG Eisenach mbH Vorhabenträger und damit Bauherr für das Bauprojekt Neubau ZOB incl. Umverlegung Müllerstraße sein soll. Daraufhin erfolgten am 20.08.2014 eine Bedarfsanmeldung beim TLBV und die Vergabe der Planungsaufträge.

Nachdem der Freistaat Thüringen eine umfängliche Unterstützung bei der Finanzierung des Projektes, das heißt nicht nur Förderung sondern auch Übernahme des städtischen Anteils an der Finanzierung zugesagt hatte, wurde dem TLBV dies am 08.06.2015 mitgeteilt und der bereits gestellte Zuwendungsantrag der KVG Eisenach mbH zurückgezogen.

Mit der gleichzeitig erfolgten Anmeldung der Fördermittel beim TLBV durch die Stadt am 23.06.2015 wurde durch das TMIL das ÖPNV-Landesprogramm dahingehend geändert, dass nunmehr an Stelle der KVG Eisenach mbH im Förderprogramm 2015 die Stadt Eisenach als Zuwendungsempfänger und damit Bauherr für das Vorhaben auftritt.

Die Antragstellung ist erfolgt. Somit ist die Stadt Eisenach Vorhabenträger.

Die Beantwortung aus der Drucksache 6/546 vom April 2015 entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand.

Der Landesregierung ist natürlich in die aktuellen Entwicklungen eingebunden.

 

Zu 2.:

Die ersten Aussagen zu den Baukosten basierten auf dem Planungsstand Vorentwurf und damit Kostenschätzung. Mit Weiterführung der Planung erfolgte eine Kostenberechnung.

Die Baukosten wurden mit dem Fortschreiten des Planungstandes also laufend aktualisiert. Damit ändert sich natürlich auch die Höhe von Förderung und Eigenanteil.

 

Zu 3.:

Der Eigenanteil der Stadt Eisenach kann und soll durch Unterstützung der Landesregierung getragen werden.

 

Zu 4.:

Mit dem Erhalt eines Fördermittelbescheides den die Stadt dieses Jahr erwartet, ist die Stadt sogar verpflichtet, den Vorhabensbeginn in diesem Jahr anzuzeigen und entsprechende Fördermittel zu beanspruchen. Alle Voraussetzungen für den Baubeginn im Dezember 2015 (Abriss Gebäude ZOB/Gabelsberger Straße) werden derzeit geschaffen.