Betreff
Nutzung der Predigerkirche gemeinsam mit der Ev. Schulstiftung
Vorlage
0384-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin unterzeichnet den als Anlage beigefügten Letter of intent (Absichtserklärung bzw. Grundsatzvereinbarung), mit dem die Stadt Eisenach und die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland ihren Willen zu einer künftigen gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten in der Predigerkirche zum Ausdruck bringen.

 


II. Begründung:

 

Mit der geplanten räumlichen Ausdehnung des Martin-Luther-Gymnasiums in den Bereich der Predigerkirche wird dieser historische Erinnerungsort partiell an junge Menschen übertragen, die ihn mit neuem Leben erfüllen können. Im Vorfeld des Reformationsjubiläums wird so der gemeinsame Wille dokumentiert, historisches Erbe nicht nur zu erhalten, sondern auch in die Hände einer jungen Generation zu legen. Durch die Aufbrechung der räumlichen Distanz zwischen den Schülern des renommierten Martin-Luther-Gymnasiums und der altehrwürdigen Predigerkirche wird die Erinnerung in die Zukunft getragen.

 

In der bisherigen Planung ist vorgesehen, den Ausstellungsraum, der der dauerhaften Präsentation der Schnitzplastiksammlung dient, unberührt und weiterhin für den Museumsbetrieb offen zu lassen. Auch die Krypta soll als öffentlicher Raum erhalten bleiben. Auf diese Weise existiert der museale und geschichtliche Erinnerungsort Predigerkirche als wichtiger Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses der Stadt weiter. Die vorgesehene Teilnutzung durch das Martin-Luther-Gymnasium greift deshalb einem künftig zu entwickelnden Museumskonzept nicht vor.

 

Die Stadt Eisenach steht unter dauerhaftem finanziellen Druck. Sie ist demnach gezwungen, auch die Kulturlandschaft „neu zu denken“. Eine gemeinsame Nutzung des Objektes durch die Stadt Eisenach und das Martin-Luther-Gymnasium schafft im Hinblick auf die Nebenkosten eine Entlastung, die derzeit noch nicht genau zu beziffert ist. Die Stadt wird damit den Forderungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gerecht, ohne sich ihres kulturellen Erbes zu berauben. Insofern ist eine gemeinsame Nutzung der Predigerkirche für alle Beteiligten kein Verlust sondern ein Gewinn. Die Nutzung durch das Martin-Luther-Gymnasium soll auf der Grundlage eines Erbbaupachtvertrages erfolgen.

Ohne dass die Summe genau beziffert werden könnte, ist bei einer Beschlussfassung mit einer Einnahme (im Sinne einer Ausgabenreduzierung), die sich in der HHSt 32100.715000 als verminderter Zuschuss an den optimierten Regiebetrieb niederschlägt, zu rechnen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: 1. Entwurf - Letter of Intent