I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin
unterzeichnet den als Anlage beigefügten Letter of intent (Absichtserklärung
bzw. Grundsatzvereinbarung), mit dem die Stadt Eisenach und die Evangelische
Schulstiftung in Mitteldeutschland ihren Willen zu einer künftigen gemeinsamen
Nutzung der Räumlichkeiten in der Predigerkirche zum Ausdruck bringen.
II. Begründung:
Mit der geplanten räumlichen Ausdehnung des Martin-Luther-Gymnasiums in
den Bereich der Predigerkirche wird dieser historische Erinnerungsort partiell
an junge Menschen übertragen, die ihn mit neuem Leben erfüllen können. Im
Vorfeld des Reformationsjubiläums wird so der gemeinsame Wille dokumentiert,
historisches Erbe nicht nur zu erhalten, sondern auch in die Hände einer jungen
Generation zu legen. Durch die Aufbrechung der räumlichen Distanz zwischen den
Schülern des renommierten Martin-Luther-Gymnasiums und der altehrwürdigen
Predigerkirche wird die Erinnerung in die Zukunft getragen.
In der bisherigen Planung ist vorgesehen, den Ausstellungsraum, der der
dauerhaften Präsentation der Schnitzplastiksammlung dient, unberührt und
weiterhin für den Museumsbetrieb offen zu lassen. Auch die Krypta soll als
öffentlicher Raum erhalten bleiben. Auf diese Weise existiert der museale und geschichtliche
Erinnerungsort Predigerkirche als wichtiger Bestandteil des kulturellen
Gedächtnisses der Stadt weiter. Die vorgesehene Teilnutzung durch das
Martin-Luther-Gymnasium greift deshalb einem künftig zu entwickelnden
Museumskonzept nicht vor.
Die Stadt Eisenach steht unter dauerhaftem finanziellen Druck. Sie ist
demnach gezwungen, auch die Kulturlandschaft „neu zu denken“. Eine gemeinsame
Nutzung des Objektes durch die Stadt Eisenach und das Martin-Luther-Gymnasium
schafft im Hinblick auf die Nebenkosten eine Entlastung, die derzeit noch nicht
genau zu beziffert ist. Die Stadt wird damit den Forderungen des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes gerecht, ohne sich ihres kulturellen Erbes zu
berauben. Insofern ist eine gemeinsame Nutzung der Predigerkirche für alle
Beteiligten kein Verlust sondern ein Gewinn. Die Nutzung durch das
Martin-Luther-Gymnasium soll auf der Grundlage eines Erbbaupachtvertrages
erfolgen.
Ohne dass die Summe genau beziffert werden könnte, ist bei einer Beschlussfassung mit einer Einnahme (im Sinne einer Ausgabenreduzierung), die sich in der HHSt 32100.715000 als verminderter Zuschuss an den optimierten Regiebetrieb niederschlägt, zu rechnen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: 1. Entwurf - Letter of Intent