Betreff
Beabsichtigte Einrichtung von drei Gemeinschaftsunterkünften
Vorlage
0396-BR/2015
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Unterbringung von Flüchtlingen beabsichtigt die Stadt Eisenach drei Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von bis zu 741 Plätzen einzurichten. Die tatsächlich zu schaffende Gesamtkapazität ist jedoch abhängig von der künftigen Entwicklung der Flüchtlingspolitik auf internationaler sowie Bundes-, und Landesebene. Die drei derzeit geplanten Einrichtungen sollen in verschiedenen Teilen der Kernstadt hergerichtet werden. Die Inbetriebnahme der Objekte ist abhängig vom gegenwärtigen Zustand der Immobilien. Zudem muss bei den Planungen berücksichtigt werden, zu welchem Zeitpunkt welche Kapazitäten voraussichtlich benötigt werden. Eine erste Einrichtung soll im März/April 2016 nutzbar sein, die weiteren Einrichtungen in den folgenden Monaten des Jahres.

Zur Herrichtung der Objekte hat die Stadt die vom Land zur Verfügung gestellten pauschalen Investitionsmittel beantragt und bewilligt bekommen.

Mit der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften ergänzt die Stadt Eisenach das bisherige Konzept der dezentralen Unterbringung in Wohnungen. Die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften ist erforderlich, um die gesetzliche Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen erfüllen zu können.