II. Fragestellung
1.
Wurden diese
wichtigen, veränderten Planungsdetails (Gehwegerweiterung) in den zuständigen
Ausschüssen vorgestellt, erläutert und von diesen Beschlossen?
(Wenn ja wann? Wenn nein, warum nicht?)
2.
Wie wird die
Kirche bei der jetzigen Planung und Realisierung der Gehwegerweiterung
zukünftig vor Spritzwasser geschützt?
3.
Wie ist das
Ergebnis der Prüfung zur Verkehrsänderung hinter der Georgenkirche?
4. Wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die Oberbürgermeisterin zur dauerhaften Verkehrsführung erlassen? (Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
In der Vorplanung wurden verschiedene Varianten u. a. auch mit einspuriger Verkehrsführung diskutiert.
Aufgrund der Entscheidung , neben dem Individualverkehr den Busverkehr hinter der Kirche in Ost-West-Richtung zu führen, war eine Neuaufteilung erforderlich.
Die Gehwegverbreiterung wurde bewusst aufgrund des Fahr- und Fußgängerverkehrs zu Gunsten der Südseite entschieden.
Diese Verkehrsführung war Thema der öffentlichen Vorstellung in Bauausschuss und Bürgerversammlung.
Zu 2.
Mit der Neutrassierung der Fahrbahn wird auch die Entwässerung neu geregelt. Es ist daher zukünftig kein gesonderter Spritzwasserschutz mehr erforderlich.
Zu 3.
Es ist keine Änderung der Verkehrsführung vorgesehen
Zu 4.
Es ist nicht erforderlich eine neue Anordnung zu erlassen. Im Übrigen handelt es sich hier um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.