Betreff
Entlassung aus dem Sanierungsgebiet, Löschung Sanierungsvermerk: Grundstück Goldschmiedenstraße 28-30, Flur 55, Flurstück 5068
Vorlage
0405-StR/2015
Aktenzeichen
61.1.15
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Entlassung des Grundstückes in Eisenach, Goldschmiedenstraße 28-30, Flur 55, Flurstück 5068 aus dem Sanierungsgebiet “Innenstadt”

sowie

die Bewilligung der Löschung des in Abt. II des Grundbuches von Eisenach, Blatt 9789, eingetragenen Sanierungsvermerks.


II. Begründung:

 

Das Grundstück Goldschmiedenstraße 28-30 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Innenstadt” gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 17.11.1998.

Die Eigentümer des benannten Grundstückes haben die Löschung des Sanierungsvermerks am 13.04.2015 schriftlich beantragt.

 

Die Löschung des Sanierungsvermerkes kann nach § 163 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen, wenn entsprechend der Sanierungsziele und -zwecke die Sanierung für das Grundstück als abgeschlossen erklärt werden kann und gesichert ist, dass nach § 154 Abs. 3 BauGB vor Abschluss der Sanierung der zu erhebende Ausgleichsbetrag hinreichend genau ermittelt werden kann.

 

In Zusammenarbeit mit der Sanierungsbetreuerin, der S.S.G. mbH, wurde geprüft, ob die Löschung des Sanierungsvermerks im Grundbuch vor Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgen kann.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass die Stadtsanierung im unmittelbaren Bereich des zu entlassenden Grundstücks (Goldschmiedenstraße) mit Beendigung der derzeitigen Baumaßnahme zur Neugestaltung als abgeschlossen gilt. Das Grundstück ist entsprechend den Zielen und Zwecken des Sanierungsgebietes mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaut und wurde unter Verwendung von Mitteln der Städtebauförderung Mitte der 1990er Jahre modernisiert.

 

Der für die Stadt Eisenach zuständige Gutachterausschuss hat vorbereitend die sanierungsbedingten Wertsteigerungen, die Endwerte zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge, gemäß § 154 Abs. 2 BauGB festgestellt.

Auf Basis der vorliegenden Anfangswerte und Endwerte wurde der Ausgleichsbetrag ermittelt.

 

Der städtebauliche Ausgleichsbetrag wurde durch eine geschlossene Vereinbarung über die vorzeitige freiwillige Ablösung vom 17.02./03.03.2015 erhoben und durch die Eigentümer bei der Stadt mit Wertstellung vom 06.02.2015 geleistet.

Es handelt sich hierbei um eine sanierungsbedingte Einnahme, die der Bewilligungsstelle, dem Thüringer Landesverwaltungsamt zu melden ist. Sie ist auf ein gesondertes Konto einzuzahlen und vorrangig vor weiteren Fördermitteln zur Deckung der förderfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen einzusetzen. Der Betrag und weitere finden Verwendung in der geförderten Ordnungsmaßnahme „Goldschmiedenstraße“.

 

Nach Prüfung aller Voraussetzungen im Sinne des § 163 BauGB und nach Zahlungseingang des Ablösebetrages bestehen keine Hinderungsgründe zur Löschung des betreffenden Sanierungsvermerks, so dass durch Beschlussfassung des Stadtrates der Verwaltungsakt zur Erteilung einer Abschlusserklärung für das o. g. Grundstück zur Entlassung aus dem Sanierungsgebiet “Innenstadt” durchgeführt werden kann.

 

Die Abschlusserklärung wird mittels Bescheid erteilt. Mit der Erklärung entfällt die Anwendung der §§ 144, 145 und 153 BauGB für dieses Grundstück. Das Grundstück bleibt auch nach der Abschlusserklärung noch formell Bestandteil des Sanierungsgebietes (“Schutzwirkung”).


Anlagenverzeichnis:

 

Lageplan Goldschmiedenstr. 28-30