I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Eisenach beschließt:
eine überplanmäßige Ausgabe im
Deckungskreis (DK) 42 (Kostenerstattung an andere Träger) von insgesamt
79.100,00 €, die der Haushaltsstelle 45560.672000 zugeordnet werden.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.010000 (Gemeindeanteile Einkommenssteuer).
II. Begründung
Gemäß §§ 89 ff SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet,
anderen Sozialleistungsträgern tatsächlich entstandene Kosten zu erstatten.
Da der tatsächliche Bedarf für ein Haushaltsjahr im
Zuge der Haushaltsplanung nicht explizit festgestellt werden kann, richtet sich
die Planzahl grundsätzlich nach den Erfahrungen vergangener Jahre.
Kostenerstattungen werden v.a. fällig an Jugendämter, in derem Einzugsbereich
Pflegekinder länger als 2 Jahre leben, für die bei anderern Hilfen zur
Erziehung das Jugendamt Eisenach örtlich zuständig wäre. Weitere
Kostenerstattungen werden fällig, wenn ein anderes Jugendamt bei
Zuständigkeitswechseln weiter gelsitet hat, bis der Einzelfall vom Jugendamt
Eisenach übernommen wird.
In diesem Jahr sind zwei Pflegekinder mit einem monatlichen Kostensatz von rd. 700,00 € je
Kind über dem Planansatz hinzu gekommen; das Pflegegeld hat sich je Pflegekind
um ca. 10,00 € bis 15,00 € je Kind je Monat erhöht und für 2 Pflegekinder
werden Zusatzleistungen von ca. 50.000,00 € pro Jahr aufgrund der
sozialpädagogischen Notwendigkeit dieser Leistungen erstattet.
Teilweise können entstehende Mehrkosten innerhalb des
Deckungskreises 042 gedeckt werden, ein Finanzierungsbedarf von rund 79.100,00
€ bleibt dennoch ungedeckt.
In der HHSt. 90000.010000 stehen die Mehreinnahmen zur Deckung dieses Fehlbetrages zur Verfügung.