Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 42- Kostenerstattung an andere Träger
Vorlage
0407-HFA/2015
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis (DK) 42 (Kostenerstattung an andere Träger) von insgesamt 79.100,00 €, die der Haushaltsstelle 45560.672000 zugeordnet werden.

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.010000 (Gemeindeanteile Einkommenssteuer).


II. Begründung

 

Gemäß §§ 89 ff SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet, anderen Sozialleistungsträgern tatsächlich entstandene Kosten zu erstatten.

Da der tatsächliche Bedarf für ein Haushaltsjahr im Zuge der Haushaltsplanung nicht explizit festgestellt werden kann, richtet sich die Planzahl grundsätzlich nach den Erfahrungen vergangener Jahre. Kostenerstattungen werden v.a. fällig an Jugendämter, in derem Einzugsbereich Pflegekinder länger als 2 Jahre leben, für die bei anderern Hilfen zur Erziehung das Jugendamt Eisenach örtlich zuständig wäre. Weitere Kostenerstattungen werden fällig, wenn ein anderes Jugendamt bei Zuständigkeitswechseln weiter gelsitet hat, bis der Einzelfall vom Jugendamt Eisenach übernommen wird.

 

In diesem Jahr sind zwei Pflegekinder mit einem  monatlichen Kostensatz von rd. 700,00 € je Kind über dem Planansatz hinzu gekommen; das Pflegegeld hat sich je Pflegekind um ca. 10,00 € bis 15,00 € je Kind je Monat erhöht und für 2 Pflegekinder werden Zusatzleistungen von ca. 50.000,00 € pro Jahr aufgrund der sozialpädagogischen Notwendigkeit dieser Leistungen  erstattet.

 

Teilweise können entstehende Mehrkosten innerhalb des Deckungskreises 042 gedeckt werden, ein Finanzierungsbedarf von rund 79.100,00 € bleibt dennoch ungedeckt.

 

In der HHSt. 90000.010000 stehen die Mehreinnahmen zur Deckung dieses Fehlbetrages zur Verfügung.