I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich
der Einführung der Ortsteilverfassung für das Kernstadtgebiet der Stadt
Eisenach zu prüfen.
Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:
·
Gliederung der Kernstadt in 5 Ortsteile
(Eisenach-Nord, Eisenach-Ost, Eisenach-Süd, Eisenach-West sowie
Eisenach-Zentrum) mit Wahl je eines/r Ortsteilbürgermeisters/in sowie 10
Mitgliedern des Ortsteilrates gemäß
§ 45 Abs. 1 u. 2 ThürKO
·
Ortsteil berät und entscheidet über die
Angelegenheiten des Ortsteils gemäß
§ 45 Abs. 5 u. 6 ThürKO, Prüfung weiterer Aufgabenübertragung neben den
gesetzlichen Aufgaben gemäß § 45 Abs. 6 ThürKO
·
Einführung der Ortsteilverfassung frühestens
zum Zeitpunkt der nächsten, im Gebiet der Stadt Eisenach durchzuführenden Wahl,
zur Vermeidung zusätzlicher Kosten
·
Vereinfachtes Wahlverfahren, d.h. keine
Wahlversammlungen;
Die Wahl orientiert sich an den Regelungen nach den für die Wahl des
ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer
Kommunalwahlgesetzes.
II. Begründung:
Die Ortsteilverfassung wurde bei der Stadt Eisenach für die Ortsteile Berteroda, Hötzelsroda, Madelungen, Neukirchen, Stedtfeld, Stockhausen und Stregda eingeführt.
Für die Bürger der Stadt Eisenach, die nicht in einem der o.g. Ortsteile wohnen, bleibt damit diese Form der Partizipation bei entsprechenden Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen verwehrt.
Mit der Einführung von Ortsteilverfassungen für das Kerngebiet der Stadt Eisenach wird neben der Satzung über Einwohnerbefragungen nun auch ein Element der indirekten Demokratie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geschaffen.