Betreff
Einführung der Ortsteilverfassung in Stadtbezirken der Kernstadt, hier: Prüfauftrag an die Oberbürgermeisterin
Vorlage
0414-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Einführung der Ortsteilverfassung für das Kernstadtgebiet der Stadt Eisenach zu prüfen.
Folgende Eckpunkte sind dabei zu berücksichtigen:

·         Gliederung der Kernstadt in 5 Ortsteile (Eisenach-Nord, Eisenach-Ost, Eisenach-Süd, Eisenach-West sowie Eisenach-Zentrum) mit Wahl je eines/r Ortsteilbürgermeisters/in sowie 10 Mitgliedern des Ortsteilrates gemäß
§ 45 Abs. 1 u. 2 ThürKO

·         Ortsteil berät und entscheidet über die Angelegenheiten des Ortsteils gemäß
§ 45 Abs. 5 u. 6 ThürKO, Prüfung weiterer Aufgabenübertragung neben den gesetzlichen Aufgaben gemäß § 45 Abs. 6 ThürKO

·         Einführung der Ortsteilverfassung frühestens zum Zeitpunkt der nächsten, im Gebiet der Stadt Eisenach durchzuführenden Wahl, zur Vermeidung zusätzlicher Kosten

·         Vereinfachtes Wahlverfahren, d.h. keine Wahlversammlungen;
Die Wahl orientiert sich an den Regelungen nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes.


II. Begründung:

 

Die Ortsteilverfassung wurde bei der Stadt Eisenach für die Ortsteile Berteroda, Hötzelsroda, Madelungen, Neukirchen, Stedtfeld, Stockhausen und Stregda eingeführt.

 

Für die Bürger der Stadt Eisenach, die nicht in einem der o.g. Ortsteile wohnen, bleibt damit diese Form der Partizipation bei entsprechenden Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen verwehrt.

 

Mit der Einführung von Ortsteilverfassungen für das Kerngebiet der Stadt Eisenach wird neben der Satzung über Einwohnerbefragungen nun auch ein Element der indirekten Demokratie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geschaffen.