I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Eine überplanmäßige Ausgabe
im Deckungskreis DK 0047 (Kindertagesstätten - Einrichtungen anderer Träger) in
Höhe von insgesamt 300.000,00€, welche den folgenden Haushaltsstellen
zugeordnet werden:
Personalkostenzuschuss
Kita
46490.718111 20.000,00 Münze Diako
46490.718112 78.500,00 Nikolaikrippe Diako
46490.718113 41.000,00 Kinder-Arche Süd Diakonia
46490.718114 17.000,00 Kinder-Arche Barfuß Diakonia
46490.718115 23.000,00 Kinder-Arche Nord Diakonia
46490.718116 8.500,00 Spielkiste
Diakonia
46490.718117 28.000,00 Mariental Diakonia
46490.718118 30.000,00 Senfkorn Neuenhof Ev. Kirchgemeinde
46490.718119 16.000,00 Regenbogenhaus DRK
46490.718120 10.000,00 Haus Sonnenschein AWO
46490.718125 13.000,00 Zwergenland Thepra
46490.718126 15.000,00 Pusteblume ASB
Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen:
46400.672000 15.000,00
45410.771400 25.000,00
45410.771410 25.000,00
Sowie durch Mehreinnahmen in
den Haushaltsstellen:
90000.010000
167.100,00
46490.171100 67.900,00.
II. Begründung:
Gemäß § 18 Abs. 4 ThürKitaG hat die zuständige Gemeinde bei Einrichtungen in freier Trägerschaft den durch Elternbeiträge und den möglichen Eigenanteil des Trägers nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen. Dazu gibt es vertragliche Regelungen mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, wonach die tatsächlichen Personalkosten (Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile) des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen in Höhe des festgelegten Mindespersonalschlüssels nach § 14 Abs. 2 ThürKitaG durch die Stadt Eisenach erstattet werden. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Die Mehrausgaben in diesem Deckungskreis sind insbesondere durch unterschiedliche Tariferhöhungen bei einzelnen Trägern sowie Veränderungen in der Zahl und Alterszusammensetzung der betreuten Kinder und damit des Personalschlüssels entstanden.
Bis 15.11.2015 erfolgte die Abrechnung der Personalkosten für den Zeitraum September bis Dezember 2015 durch die freien Träger und derzeit die Prüfung der Abrechnungen durch die Verwaltung. Es war daher erst jetzt definitiv erkennbar, dass die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Deckungskreis nicht ausreichen werden.