Betreff
Überplanmäßige Ausgabe Deckungskreis 47 - Personalkostenzuschuss an freie Träger von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
0415-StR/2015
Aktenzeichen
51.3.802
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis DK 0047 (Kindertagesstätten - Einrichtungen anderer Träger) in Höhe von insgesamt 300.000,00€, welche den folgenden Haushaltsstellen zugeordnet werden:

 

                                                                       Personalkostenzuschuss Kita

46490.718111            20.000,00                   Münze Diako

46490.718112            78.500,00                   Nikolaikrippe Diako

46490.718113            41.000,00                   Kinder-Arche Süd Diakonia

46490.718114            17.000,00                   Kinder-Arche Barfuß Diakonia

46490.718115            23.000,00                   Kinder-Arche Nord Diakonia

46490.718116               8.500,00                   Spielkiste Diakonia

46490.718117            28.000,00                   Mariental Diakonia

46490.718118            30.000,00                   Senfkorn Neuenhof Ev. Kirchgemeinde

46490.718119            16.000,00                   Regenbogenhaus DRK

46490.718120            10.000,00                   Haus Sonnenschein AWO

46490.718125            13.000,00                   Zwergenland Thepra

46490.718126            15.000,00                   Pusteblume ASB

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen:

46400.672000            15.000,00

45410.771400            25.000,00

45410.771410            25.000,00

Sowie durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen:

90000.010000           167.100,00

46490.171100             67.900,00.


II. Begründung:

 

Gemäß § 18 Abs. 4 ThürKitaG hat die zuständige Gemeinde bei Einrichtungen in freier Trägerschaft den durch Elternbeiträge und den möglichen Eigenanteil des Trägers nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen. Dazu gibt es vertragliche Regelungen mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, wonach die tatsächlichen Personalkosten (Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile) des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen in Höhe des festgelegten Mindespersonalschlüssels nach § 14 Abs. 2 ThürKitaG durch die Stadt Eisenach erstattet werden. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

 

Die Mehrausgaben in diesem Deckungskreis sind insbesondere durch unterschiedliche Tariferhöhungen bei einzelnen Trägern sowie Veränderungen in der Zahl und Alterszusammensetzung der betreuten Kinder und damit des Personalschlüssels entstanden.

Bis 15.11.2015 erfolgte die Abrechnung der Personalkosten für den Zeitraum September bis Dezember 2015 durch die freien Träger und derzeit die Prüfung der Abrechnungen durch die Verwaltung. Es war daher erst jetzt definitiv erkennbar, dass die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Deckungskreis nicht ausreichen werden.