II. Fragestellung
1.
Welche der vom
Stadtrat bestätigten Mitglieder der AG „Tor zur Stadt“ wird die
Oberbürgermeisterin einladen?
2.
Wann soll der
Termin der Zusammenkunft sein?
3.
Unter welchem
Themenkomplex, mit welcher Aufgabe soll die Zusammenkunft stattfinden?
4. Welche Kompetenzen kann die AG „Tor zur Stadt“ gegenüber dem Investor geltend machen und in welcher Form wird die Oberbürgermeisterin den gesamten Stadtrat über das Ergebnis der Beratung informieren?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Mitglieder der AG.
Zu 2.:
zeitnah
Zu 3. und 4.:
Der AG soll der Planungsstand des Investors vorgestellt werden. Selbstverständlich wird es hierzu auch die Möglichkeit des Meinungsaustausches geben. Rechtsverbindliche Entscheidungen wird die AG jedoch nicht treffen können.
Über die Ergebnisse der Beratung wird die Oberbürgermeisterin in angemessener Form informieren.