II. Fragestellung
1. Aus welchen
Gründen teilt die Oberbürgermeisterin welche Ergebnisse der Pestel-Studie
nicht?
2. Wie schätzt die
Oberbürgermeisterin das Angebot und den Bedarf von Wohnungen, welche der
städtischen Unterkunftsrichtlinie für ALG-II-Empfänger entsprechen, quantitativ
ein?
3. Wie viele
Sozialwohnungen werden in den nächsten beiden Jahren in Eisenach errichtet
(Bitte hängen Sie die Ausschussvorlage SUS/004/2015 an!)?
4. Welche Maßnahmen wird die SWG im nächsten Jahr dahingehend treffen, die bislang unbewohnbaren Wohnungen bewohnbar zu machen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die in der Einleitung des Fragestellers formulierten unseriösen Mutmaßungen stellen keine solide Grundlage einer verantwortungsvollen Ratsarbeit dar. Die unterschwellig fremdenfeindliche Zielrichtung der Fragestellung verurteilt die Oberbürgermeisterin.
Zu 1.:
Die Oberbürgermeisterin teilt nicht die Auffassung, dass es in Eisenach eine Unterversorgung mit Wohnraum gebe. Alle Wohnungssuchenden konnten bisher versorgt werden.
Zu 2.:
siehe Antwort zu Frage 1
Zu 3:
Für die Jahre 2016/2017 sind keine Vorhaben bekannt.
Die genannte Ausschussvorlage existiert nicht.
Zu 4.:
Dies ist eine betriebswirtschaftliche Angelegenheit der Gesellschaft.