Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Wohnungssituation in Eisenach
Vorlage
AF-0168/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Aus welchen Gründen teilt die Oberbürgermeisterin welche Ergebnisse der Pestel-Studie nicht?

2.      Wie schätzt die Oberbürgermeisterin das Angebot und den Bedarf von Wohnungen, welche der städtischen Unterkunftsrichtlinie für ALG-II-Empfänger entsprechen, quantitativ ein?

3.      Wie viele Sozialwohnungen werden in den nächsten beiden Jahren in Eisenach errichtet (Bitte hängen Sie die Ausschussvorlage SUS/004/2015 an!)?

4.      Welche Maßnahmen wird die SWG im nächsten Jahr dahingehend treffen, die bislang unbewohnbaren Wohnungen bewohnbar zu machen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Die in der Einleitung des Fragestellers formulierten unseriösen Mutmaßungen stellen keine solide Grundlage einer verantwortungsvollen Ratsarbeit dar. Die unterschwellig fremdenfeindliche Zielrichtung der Fragestellung verurteilt die Oberbürgermeisterin.

 

Zu 1.:

Die Oberbürgermeisterin teilt nicht die Auffassung, dass es in Eisenach eine Unterversorgung mit Wohnraum gebe. Alle Wohnungssuchenden konnten bisher versorgt werden.

 

Zu 2.:

siehe Antwort zu Frage 1

 

Zu 3:

Für die Jahre 2016/2017 sind keine Vorhaben bekannt.

Die genannte Ausschussvorlage existiert nicht.

 

Zu 4.:

Dies ist eine betriebswirtschaftliche Angelegenheit der Gesellschaft.