Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Fahrradvergabe an Asylbewerber/Versteigerung von Fundsachen/Mindereinnahmen
Vorlage
AF-0169/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Woher stammen die Fahrräder, welche die SWG an Asylbewerber verleiht und ist es auch möglich, dass Deutsche sich diese Räder ausleihen? Wenn Nein, warum?

2.      Wie ist das Verschenken städtischen Eigentums, welches im Rahmen von Versteigerungen auch einnahmewirksam geworden wäre, haushaltsrechtlich aus Sicht der Oberbürgermeisterin zu bewerten?

3.      Werden seitens der Stadt noch Fundfahrräder versteigert? Wenn Ja, wann in 2013, 2014 und 2015 und mit jeweils welchen Erlösen (Bitte HH-Stellen anführen)?

4.      Kann im Rahmen des allgemein geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes ein deutscher Bedürftiger, etwa ein ALG-II-Empfänger, ebenfalls auf die kostenlose Übergabe eines Fahrrades bestehen? Wenn Ja, wie? Wenn Nein, warum?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Fahrräder stammen bislang aus Spenden. Ein Verleih konnte noch nicht organisiert werden mangels „Manpower“. Grundsätzlich wäre auch ein Verleih an Deutsche möglich. Es gibt da keine ausschließliche Zweckbestimmungen oder Einschränkungen.

 

Zu 2.

Die Fundräder wurden nicht verschenkt. Ein Serviceclub spendete Geld für den Kauf und die Instandsetzung der Fahrräder. Der Kaufpreis in Höhe von 225,- € wurde  in der HhSt. 11.020-13.000 eingenommen und gebucht.

 

Zu 3.

Im Frühjahr 2016 kommen wieder Fahrräder zur Versteigerung.

Im Haushaltsjahr 2015 findet auf Grund der geringen bzw. nur minderwertigen Fundsachen keine Versteigerung mehr statt.

 

Einnahmen aus Fahrradversteigerung Fundbüro (HhSt. 11.020-13.000):

Haushaltsjahr 2013 = 598 €

Haushaltsjahr 2014 = 276 €

Eine Einzelaufstellung für die Fahrräder ist sehr zeitintensiv und derzeit nicht zu leisten.

 

Zu. 4.

Frage ist gegenstandslos - sh. Beantwortung zu Frage 2.