II. Fragestellung
1. Woher stammen die
Fahrräder, welche die SWG an Asylbewerber verleiht und ist es auch möglich,
dass Deutsche sich diese Räder ausleihen? Wenn Nein, warum?
2. Wie ist das
Verschenken städtischen Eigentums, welches im Rahmen von Versteigerungen auch
einnahmewirksam geworden wäre, haushaltsrechtlich aus Sicht der
Oberbürgermeisterin zu bewerten?
3. Werden seitens der
Stadt noch Fundfahrräder versteigert? Wenn Ja, wann in 2013, 2014 und 2015 und
mit jeweils welchen Erlösen (Bitte HH-Stellen anführen)?
4. Kann im Rahmen des allgemein geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes ein deutscher Bedürftiger, etwa ein ALG-II-Empfänger, ebenfalls auf die kostenlose Übergabe eines Fahrrades bestehen? Wenn Ja, wie? Wenn Nein, warum?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Fahrräder stammen bislang aus Spenden. Ein Verleih konnte noch nicht organisiert werden mangels „Manpower“. Grundsätzlich wäre auch ein Verleih an Deutsche möglich. Es gibt da keine ausschließliche Zweckbestimmungen oder Einschränkungen.
Zu 2.
Die Fundräder wurden nicht verschenkt. Ein Serviceclub spendete Geld für
den Kauf und die Instandsetzung der Fahrräder. Der Kaufpreis in Höhe von 225,-
€ wurde in der HhSt. 11.020-13.000
eingenommen und gebucht.
Zu 3.
Im Frühjahr 2016 kommen wieder Fahrräder zur Versteigerung.
Im Haushaltsjahr 2015 findet auf Grund der geringen bzw. nur
minderwertigen Fundsachen keine Versteigerung mehr statt.
Einnahmen aus Fahrradversteigerung Fundbüro (HhSt. 11.020-13.000):
Haushaltsjahr 2013 = 598 €
Haushaltsjahr 2014 = 276 €
Eine Einzelaufstellung für die Fahrräder ist sehr zeitintensiv und
derzeit nicht zu leisten.
Zu. 4.
Frage ist gegenstandslos - sh. Beantwortung zu Frage 2.