Betreff
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Eisenach, hier: 2. Fortschreibung
Vorlage
0436-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Eisenach - vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2016 - fortzuschreiben und dem Stadtrat einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.


II. Begründung:

 

Das Stadtentwicklungskonzept ist als dynamisches Planungsinstrument angelegt, welches an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen ist. Entsprechend hat der Stadtrat mit Zustimmung zum Stadtentwicklungskonzept von 2002 dessen regelmäßige Fortschreibung festgelegt (Beschluss 0689/2003).

 

Der Stadtrat hat zuletzt am 16.11.2007 der seinerzeit 1. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes zugestimmt (Beschluss 057/2007).

 

Mit der 2. Fortschreibung sollen nun erneut inhaltliche Aussagen der inzwischen erarbeiteten Planungen und Konzepte aller Fachbereiche – soweit für die Stadtentwicklung relevant – integriert sowie aktuelle statistische Daten ausgewertet und entsprechend berücksichtigt werden. Die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die Gesamtstadt und die Stadtumbaugebiete (Stadtteilpässe) zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

 

Ein verstärkter siedlungsräumlicher Fokus soll auf die Ortsteile gelegt werden. Die ortsteilspezifischen Entwicklungsmöglichkeiten werden erfasst und bewertet – in den Bereichen Wohnen, Versorgung, Gewerbe und Erholung/Freizeit.

 

Die zentralitätsrelevanten Umlandgemeinden sollen in den Prozess der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes einbezogen werden.

 

Inhaltlicher Schwerpunkt des Stadtentwicklungskonzeptes wird die Erarbeitung einer wohnungspolitischen Zielstellung für die Gesamtstadt.

 

Dieses integrierte Stadtentwicklungskonzept soll in Abstimmung mit den politischen Akteuren, allen Fachbereichen der Verwaltung, den Wohnungsunternehmen, der Öffentlichkeit und allen Interessierten erarbeitet und getragen werden.

 

Die geschätzten Kosten von 39.000 Euro für die 2. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts wurden im Verwaltungshaushalt für das Jahr 2016 angemeldet. Im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ist eine Förderung zu zwei Dritteln möglich.

 

Die 2. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und des Eingangs des Fördermittelmittelbescheides. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird zeitnah ein externes Büro beauftragt. Die Erarbeitung der Fortschreibung durch das Büro wird voraussichtlich innerhalb des Zeitraums 2. Quartal 2016 bis 2. Quartal 2017 erfolgen.