II. Fragestellung
1.
Auf welcher
fachlich gesicherten Grundlage gab die Oberbürgermeisterin am 15. Juni 2015 die
oben zitierte Antwort, dass die Kosten 6 Millionen Euro nicht übersteigen
werden?
2.
Welche Faktoren,
die augenscheinlich im Juni 2015 der Oberbürgermeisterin nicht bekannt waren,
führen zu dieser Kostenentwicklung und wie hoch sind nunmehr die tatsächlichen
Baukosten?
3.
Wie ist der
Sachstand der Umsetzung des Beschlusses der Übernahme der Planungskosten
Drei-Felder-Halle durch die SWG und des Projektes insgesamt?
4.
Welche vom
Stadtrat gefassten Beschlüsse zur Aßmannhalle und zur Drei-Felder-Halle müssen
aufgehoben bzw. neu gefasst werden und wie wird die Vorhabensanmeldung
„Drei-Felder-Halle“ zum Bundesprogramm beurteilt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1 Im Juni 2015 hat noch keine Kostenberechnung vorgelegen, so dass die Kosten gem. der Antragstellung beim Freistaat Thüringen aus dem Jahr 2014 Grundlage dieser Aussage war.
Zu 2 Das im Ergebnis der europaweiten Ausschreibung beauftragte Planungsbüro hat am 02. Dezember 2015 erstmalig eine Kostenberechnung vorgelegt.
Zu 3 Die Städtische Wohnungsgesellschaft mbH (SWG) führt für den Neubau der 3-Felder-Halle am Standort Petersberg ein europaweites VOF-Verfahren durch. Auf Grund der aktuellen Problematik ruht dieses bis zur Klärung der weiteren Verfahrensweise.
Zu 4 Ob Beschlüsse aufgehoben bzw. neu gefasst werden müssen, kann erst bei Vorliegen einer Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise beurteilt werden. Die Beurteilung der Vorhabensanmeldung „3-Felder-Halle“ obliegt dem Fördermittelgeber.