Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Unterrichtsausfall Geschwister-Scholl-Schule
Vorlage
AF-0177/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Hat es im November 2015 und danach einen höheren Unterrichtsausfall an der genannten Schule und in den genannten Fächern als sonst gegeben? Wenn Ja, wie hoch und wo liegen die Gründe?

2.      Wie bewertet die Oberbürgermeisterin diese Wahrnehmung bzw. Tatsachen?

3.      Wie kann unter Berücksichtigung zeitweise oder ggf. ganz hinzukommender Aufgaben aus Sicht der Oberbürgermeisterin eine Steigerung des Unterrichtsausfalles an dieser und an anderen Eisenacher Schulen verhindert werden?

4.      Wie hoch ist die Stundenausfallquote an Eisenacher Schulen im Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Gemäß dem Thüringer Schulgesetz ist der/die Schulleiter/in für einen geordneten Schulbetrieb und Unterricht verantwortlich. Für das pädagogische Personal, zu dem der/die Schulleiter/in gehört, ist in den staatlichen Schulen das Land Thüringen zuständig. Die Stadt Eisenach ist Sachaufwandsträger für die Schulen in eigener Trägerschaft und hieraus für die materielle Sicherstellung des Schulbetriebs und des Unterrichts zuständig. 

 

Aufgrund fehlender Zuständigkeit verfügt die Stadt Eisenach über keine Erkenntnisse zum Ausfall von Unterricht an den staatlichen Schulen der Stadt Eisenach.

 

Aus vorgenannten Gründen ist eine inhaltliche Beantwortung Ihrer gestellten Fragen nicht möglich.