II. Fragestellung
1. Welche Ergebnisse
brachte die juristische Prüfung?
2. Wenn noch nicht
abgeschlossen, bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
3. Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Oberbürgermeisterin hinsichtlich einer juristischen Klärung des Falles zu gehen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die juristische Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 2.
Aufgrund der Notwendigkeit der Einbindung eines Bausachverständigen im Rahmen der anwaltlichen Begutachtung wird die Prüfung frühestens im April 2016 abgeschlossen sein. Eine Vorab-Prüfung, ob gfl. Verjährung eingetreten sein könnte, wurde durchgeführt. Eine Verjährungsproblematik stellt sich nicht.
Zu 3.
Dies kann erst nach Abschluss der juristischen Prüfung und abhängig von deren Ergebnis beantwortet werden.