I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis Ende Mai
2016 den Kindertreff in Eisenach Nord wieder zu eröffnen und hierfür die
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Betrieb des Kindertreffs Eisenach
Nord erfolgt weiterhin in freier Trägerschaft. Die Vergabe an einen freien
Träger geschieht im Zuge einer Ausschreibung.
2.
Die aktuelle Jugendförderplanung der Stadt Eisenach
ist dahingehend anzupassen, dass bei der strukturellen Maßnahmenplanung (7.3)
im Maßnahmenbereich der Kinder- und Jugendarbeit die Personalkostenförderung
für Einrichtungen in Eisenach Nord auf insgesamt 5 VZÄ erhöht wird. Die
Erhöhung des Personalkostenzuschusses ist in den Haushaltentwurf 2016
einzuarbeiten.
3.
Sofern der Kindertreff in den ursprünglichen
Räumlichkeiten am Gebräun 1e wiedereröffnet wird, sollen dem Begegnungszentrum
ersatzweise Räumlichkeiten in Eisenach Nord bereitgestellt werden. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in diesem Fall Kontakt mit der Städtischen
Wohnungsgesellschaft zur Bereitstellung der Räumlichkeiten aufzunehmen. Die
neuen Räumlichkeiten des Begegnungszentrums sollen dahingehend strukturiert
sein, dass dort grundsätzlich auch Beratungsleistungen (Ausländerbehörde,
Beauftragte für Menschen mit Migrationshintergrund, Sozialberatung,
Familienberatung u.a.) angeboten werden können.