I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis Ende Mai 2016 den Kindertreff in
Eisenach Nord wieder zu eröffnen und hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen. Der Betrieb des Kindertreffs Eisenach Nord erfolgt weiterhin in
freier Trägerschaft. Die Vergabe an einen freien Träger geschieht im Zuge einer
Ausschreibung.
2.
Die
aktuelle Jugendförderplanung der Stadt Eisenach ist dahingehend anzupassen,
dass bei der strukturellen Maßnahmenplanung (7.3) im Maßnahmenbereich der
Kinder- und Jugendarbeit die Personalkostenförderung für Einrichtungen in
Eisenach Nord auf insgesamt 5 VZÄ erhöht wird. Die Erhöhung des
Personalkostenzuschusses ist in den Haushaltentwurf 2016 einzuarbeiten.
3.
Sofern
der Kindertreff in den ursprünglichen Räumlichkeiten am Gebräun 1e wiedereröffnet
wird, sollen dem Begegnungszentrum ersatzweise Räumlichkeiten in Eisenach Nord
bereitgestellt werden. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in diesem Fall
Kontakt mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft zur Bereitstellung der
Räumlichkeiten aufzunehmen. Die neuen Räumlichkeiten des Begegnungszentrums
sollen dahingehend strukturiert sein, dass dort grundsätzlich auch
Beratungsleistungen (Ausländerbehörde, Beauftragte für Menschen mit
Migrationshintergrund, Sozialberatung, Familienberatung u.a.) angeboten werden
können.