I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Beschluss des Stadtrates StR/0191/2015 vom 28.04.2015 zur Umstufung der
Landesstraße L 2114 zur Kreisstraße und Gemeindestraße wird wie folgt geändert:
Die
Landesstraße L 2114 wird auf gesamter Länge zur Kreisstraße umgestuft.
II. Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates StR0191/2015 vom
28.04.2015 erfolgte die Entscheidung im Anhörungsverfahren des Landesamtes für
Bau und Verkehr zur Umstufung der Landesstraße L 2114 im Bereich von der L 2113
südlich der Gemeinde Berka v.d. Hainich im Wartburgkreis bis zur Landesstraße L
1016 im Ortsteil Neukirchen der kreisfreien Stadt Eisenach (siehe Anlage 1).
In Änderung dessen teilt das Landesamt für
Bau und Verkehr nunmehr mit, dass die L 2114 nun nicht mehr nur in einem
Teilbereich zur Kreisstraße umgestuft werden soll, sondern auch der Bereich,
der ursprünglich zur Gemeindestraße werden sollte. Damit wird die gesamte L 2114
zur Kreisstraße (siehe Anlage 2).
Zur Begründung wird seitens des Landesamtes
ausgeführt, dass die an der L 2113 gelegenen Gemeinden mit einer durchgängigen
Kreisstraße erschlossen werden sollen. Daher erachtet es der Wartburgkreis als
sinnvoll, die L 2114 komplett zur Kreisstraße umzustufen.
Die Änderung der Umstufung hat für die Stadt
Eisenach keine zusätzlichen Auswirkungen.
Derzeit ist die kreisfreie Stadt Eisenach
gem. § 47 Abs. 1 und 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) sowohl für die
Ortsdurchfahrt der Kreisstraße, für die freie Strecke (d.h. außerhalb der
Ortsdurchfahrten) der Kreisstraße selbst und für den kompletten Bereich der
Gemeindestraße Baulastträger.
Im Fall der Rückkreisung würde die Stadt
Eisenach bei einer durchgängigen Kreisstraße lediglich für die Ortsdurchfahrten
zuständig bleiben, nicht jedoch für die Streckenteile außerhalb der
Ortsdurchfahrten. Für den Bereich der Kreisstraße wäre dann der Kreis
Baulastträger.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Übersicht zum Beschluss StR/0191/2015 vom 28.04.2015
Anlage 2: Übersicht für aktuellen Beschluss