Betreff
Gründung und Rechtsfähigkeit der Lippmann + Rau-Stiftung
Vorlage
0466-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach als Stifter ist damit einverstanden, dass der Stifterin, Städtische Wohnungsgesellschaft mbH, bei Entscheidungen des Stiftungsrates über das von ihr eingebrachte Grundstück im Grundbuch beim Amtsgericht Eisenach, Flur 21, Flurstück 1252/4, ein größeres Mitspracherecht eingeräumt und die Satzung entsprechend geändert wird.

 

Nachstehendes soll dazu als bedeutende Änderung in die Stiftungssatzung aufgenommen werden:

Bei Entscheidungen zu § 8 Abs. 8 des Stiftungsrates ist bei Nr. 8 für die Genehmigung der Belastung des im Grundbuch des Amtsgerichtes Eisenach unter Flur 21, Flurstück 1252/4 genannten Grundstückes gemäß Abs. 12 des gleichen Paragrafen die Zustimmung der anwesenden Stiftungsratsmitglieder, die die SWG Eisenach mbH berufen hat, zwingend notwendig.

 


II. Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.01.2008 mit Beschluss-Nr. 0606/2008 wurde die Errichtung der gemeinsamen rechtsfähigen „Lippmann und Rau-Stiftung“ durch die Stadt Eisenach, die SWG mbH Eisenach und den Jazz-Club Eisenach e.V. beschlossen und mit Beschluss-Nr. 0538/2012 vom 30.03.2012 Herr Daniel Eckenfelder und Herr Reinhardt Lorenz als Gründungsvorstand vorgeschlagen.

 

Desweiteren wurde im Gründungsbeschluss die unentgeltliche Übertragung der im Eigentum der Stadt stehenden Archivarien und des beweglichen Inventars des Jazz-Archives der Kulturfabrik „Alte Mälzerei“ als Stiftungsvermögen in die rechtsfähige „Lippmann und Rau-Stiftung“ für Musikforschung und Kunst beschlossen.

Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SWG Eisenach mbH wurde verpflichtet, die Übertragung des Grundstückes Flur 21, Flurstück 1252/4, Palmental 1 (Kulturfabrik „Alte Mälzerei“) zuzustimmen.

 

In Vorbereitung der Stiftungsgründung wurde die Betreibung der „Alten Mälzerei“ der nicht rechtsfähigen Stiftung „Lippmann und Rau-Stiftung“, vertreten durch den Jazz-Club Eisenach e.V. in eigener Regie von der Stadt Eisenach und die Bewirtschaftung des bebauten Grundstückes durch die SWG Eisenach mbH übertragen.

 

Im Zeitraum der Stiftungsgründung hat die Stifterin SWG Eisenach mbH ein sogenanntes Vetorecht bei Stiftungsentscheidungen über das von ihr eingebrachte bebaute Grundstück gefordert, was in der Stiftungssatzung verankert werden sollte.

 

Durch Gesetzesänderungen und Rechtsprechung, insbesondere im Steuerrecht/Gemeinnützigkeit, war die Satzung zusammen mit der Stiftungsbehörde anzupassen, ohne den Stiftungszweck abzuändern. Das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung sind durch die Stiftungsbehörde genehmigungsfähig.

 

Gegen den Vollzug des Stadtratsbeschlusses Nr. 0606/2008 vom 25.01.2008 bestehen gemäss Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 12.11.2010 keine rechtlichen Bedenken des Vollzuges.

 

Die Stiftungssatzung und das Stiftungsgeschäft sind dem Beschluss beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Stiftungsgeschäft

Anlage 2: Satzung der Lippmann + Rau - Stiftung