Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Kindeswohlgefährdung
Vorlage
AF-0191/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.        Welche Gründe lagen in den letzten Jahren für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Eisenach vor?

2.        Ist die Zahl der Inobhutnahme in den letzten Jahren angestiegen, wenn ja – warum?

3.        Gibt es in Eisenach eine funktionierende Kooperation zwischen Behörden, Schulen, Kitas und Ärzten, welches das Bundeskinderschutzgesetz ermöglicht?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Gründe für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen:

 

-          Vernachlässigung des Kindes

-          Anzeichen sexueller Missbrauch

-          Anzeichen Misshandlung

-          Überforderung der/des Eltern/Elternteils

-          Beziehungsprobleme im sozialen Umfeld

-          unbegleitete (ohne Sorgeberechtigte) Einreise von Minderjährigen nach Deutschland

 

Zu 2.

Eine Steigerung der  Fallzahlen ist deutlich:

      -   2013      - 12 Inobhutnahmen

      -   2014      - 14 Inobhutnahmen

      -   2015      - 37 Inobhutnahmen – davon 16 unbegleitete minderjährige ausländische 

                          Jugendliche

 

Nach Einschätzung des Fachamtes liegen folgende Gründe dafür vor:  

-          zum 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten;

-          die Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen, Öffentlichkeitsarbeit, aber auch die Regelung der Informationsübermittlung durch u.a. Ärzte, Psychologen, MA von Beratungsstellen, Lehrern u.s.w. hat zur weiteren Sensibilisierung geführt;

-          auch die Beantwortung der Frage 3 ist u.a. ursächlich für steigende Fallzahlen;

-          im Jahr 2015 ist zudem das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 01.11.2015 in Kraft getreten. Bei Minderjährigen, die ohne Begleitung Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigter in die BRD eingereist sind, ist das Jugendamt verpflichtet, diese in Obhut zu nehmen, was zu der nicht unerheblichen Steigerung der Fallzahlen geführt hat.

 

Zu 3.

Der Abschluss von Vereinbarungen gemäß der §§ 8a- und der 72a SGB VIII ist mit 38 von 46 freien Trägern erfolgt. Mit drei Trägern wurden keine Vereinbarungen abgeschlossen, da es dort innerverbandliche Regelungen und Vereinbarungen gibt, die unseren gleich kommen (THW und EKM –Ev. Kirchgemeinde Eisenach) oder aufgrund der Struktur keinen Sinn für uns machen (Jugendherbergsverband Thüringen).

Fünf Vereinbarungen u.a. mit dem St. Georg Klinikum stehen noch aus. In Vorbereitung ist zudem der Abschluss mit der Tagesklinik Eisenach des Ökumenischen Hainich-Klinikums.

Im Arbeitskreis „Frühe Hilfen“ arbeiten das Jugendamt, die Erziehungsberatungsstellen, freie Träger, die im Bereich der flexiblen ambulanten Hilfen tätig sind, die Schwangerenberatungsstelle, freie Kinderärzte und Kinderärzte der Kinderklinik, Hebammen und Elternberater des St. Georg Klinikums zusammen.

Im letzten Jahr erfolgte eine Ausbildung von Kinderschutzbeauftragten in allen Kindertageseinrichtungen in Eisenach durch das Jugendamt.

Die Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeiterinnen in den Grund- und Regelschulen sowie dem Förderzentrum beinhaltet über die bestehende Kooperationsvereinbarungen zur Schulbezogenen Jugendsozialarbeit in den Handlungsprinzipien u.a. den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII.

Es gab und gibt fortlaufend immer wieder Fortbildungsangebote des Jugendamtes im Rahmen von Fachtagen u.a. zum Kinderschutz, zu Suchtproblematiken von Schwangeren, Eltern und Kindern/Jugendlichen.

Es gibt eine intensive Zusammenarbeit insbesondere mit dem Jobcenter, Ordnungs- und Sozialamt bei Wohnungsproblematiken wie z. B. Räumungen und festgestellten kindeswohlgefährdenden Situationen.