II. Fragestellung
1.
Wie schätzt die Stadtverwaltung die momentane
Situation des Wohnungsleerstandes ein?
2.
In wie weit wird sich die Stadt Eisenach am Förderprogramm
der Landesregierung beteiligen?
3. Wurden durch die Stadt bereits Fördermittel beantragt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.
-
im
Wohnungsbestand der Fördermittelobjekte ( Sozialwohnungen) ist kein Leerstand
zu verzeichnen;
die jeweiligen Verfügungsberechtigten melden nach Auszug der Mieter die
Wohnungen frei und es erfolgt die Neuvermietung an wohnberechtigte Mieter
maximale Leerstandszeit 3 Monate
-
eine
Einschätzung über den Wohnungsleerstand in der Stadt Eisenach insgesamt
kann nicht erfolgen, da hier keine
Statistiken/Zuarbeiten insbesondere durch die größeren
Wohngenossenschaften/-gesellschaften an die Stadt Eisenach erfolgen
Zu Frage 2.
-
das TMBLV bietet
über die Thüringer Aufbaubank bereits seit 1998 auf Basis entsprechender
Förderrichtlinien des Freistaates Thüringen Baudarlehen für die Modernisierung
und die modernisierungsbedingte Instandsetzung von Mietwohnungen als
Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung an;
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Anspruchsberechtigte
sind immer die Eigentümer. Die Stadt Eisenach verfügt über keinen
Wohnungsbestand als eingetragener Eigentümer – demnach keine Beteiligung
unmittelbar am Förderprogramm der Landesregierung
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Inanspruchnahme
durch SWG nicht bekannt, nur seitens der AWG wurde in den letzten 10 Jahren das
Modernisierungsprogramm effektiv genutzt
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die Stadt
Eisenach selbst hat keine Förderprogramm, um ggf. durch Darlehen oder
Zuschüsse die Investionen der Bauherren zusätzlich zu unterstützen
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Bedarfsanmeldungen
bis 31.08. eines Jahres für das Folgejahr an das LVA Weimar
(Bewilligungsstelle)
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in hierfür
erforderlicher Stellungnahme der Stadt wurden in den letzten Jahren immer
positive Bescheide erteilt
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gegenwärtig
liegen beim LVA keine Bedarfsanmeldungen für 2016 vor, zumal der Bauherr mit
dem Bewilligungsbescheid nicht mehr reglementiert werden möchte (langfristige
Belegungs- und Mietpreisbindungen (der Tatsache geschuldet, dass der
Kapitalmarktzins immer niedriger wird und eine Finanzierung über die Bank
meiner Wahl erfolgen kann)
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Anm.: macht sich
auch bei der Finanzierung für die Eigenheime/eigengenutzten Wohnungen stark
bemerkbar
Zu Frage 3.
- damit ist Frage 3 beantwortet – keine Beantragung von Fördermitteln durch die Stadt Eisenach erfolgt