Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Sozialwohnungen
Vorlage
AF-0192/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.        Wie schätzt die Stadtverwaltung die momentane Situation des Wohnungsleerstandes ein?

2.        In wie weit wird sich die Stadt Eisenach am Förderprogramm der Landesregierung beteiligen?

3.        Wurden durch die Stadt bereits Fördermittel beantragt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.

-          im Wohnungsbestand der Fördermittelobjekte ( Sozialwohnungen) ist kein Leerstand zu verzeichnen;
die jeweiligen Verfügungsberechtigten melden nach Auszug der Mieter die Wohnungen frei und es erfolgt die Neuvermietung an wohnberechtigte Mieter maximale Leerstandszeit 3 Monate

-          eine Einschätzung über den Wohnungsleerstand in der Stadt Eisenach insgesamt kann  nicht erfolgen, da hier keine Statistiken/Zuarbeiten insbesondere durch die größeren Wohngenossenschaften/-gesellschaften an die Stadt Eisenach erfolgen

 

Zu Frage 2.

-          das TMBLV bietet über die Thüringer Aufbaubank bereits seit 1998 auf Basis entsprechender Förderrichtlinien des Freistaates Thüringen Baudarlehen für die Modernisierung und die modernisierungsbedingte Instandsetzung von Mietwohnungen als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung an;

-          Anspruchsberechtigte sind immer die Eigentümer. Die Stadt Eisenach verfügt über keinen Wohnungsbestand als eingetragener Eigentümer – demnach keine Beteiligung unmittelbar am Förderprogramm der Landesregierung

-          Inanspruchnahme durch SWG nicht bekannt, nur seitens der AWG wurde in den letzten 10 Jahren das Modernisierungsprogramm effektiv genutzt

-          die Stadt Eisenach selbst hat keine Förderprogramm, um ggf. durch Darlehen oder Zuschüsse die Investionen der Bauherren zusätzlich zu unterstützen

-          Bedarfsanmeldungen bis 31.08. eines Jahres für das Folgejahr an das LVA Weimar (Bewilligungsstelle)

-          in hierfür erforderlicher Stellungnahme der Stadt wurden in den letzten Jahren immer positive Bescheide erteilt

-          gegenwärtig liegen beim LVA keine Bedarfsanmeldungen für 2016 vor, zumal der Bauherr mit dem Bewilligungsbescheid nicht mehr reglementiert werden möchte (langfristige Belegungs- und Mietpreisbindungen (der Tatsache geschuldet, dass der Kapitalmarktzins immer niedriger wird und eine Finanzierung über die Bank meiner Wahl erfolgen kann)

-          Anm.: macht sich auch bei der Finanzierung für die Eigenheime/eigengenutzten Wohnungen stark bemerkbar

 

Zu Frage 3.

-          damit ist Frage 3 beantwortet – keine Beantragung von Fördermitteln durch die Stadt Eisenach erfolgt