II. Fragestellung
1. In
welcher Höhe beliefen sich in 2013, in 2014 und in 2015 die
Grundsteuereinnahmen (B) für die Stadt Eisenach im Vergleich zum Jahr 2012?
2. In
welcher Höhe beliefen sich die Zahlungen der Stadt Eisenach
(Liegenschaften/Optimierter Regiebetrieb) für die Grundsteuer B im Jahr
2013,2014 und 2015?
3. Wie
werden diese in Einnahmen und Ausgaben verrechnet?
4. In
welcher Höhe beliefen sich die Mehrausgaben der Stadt Eisenach für Leistungen
nach dem SGB II und dem SGB XII in 2013, 2014 und 2015 im Vergleich zum Jahr
2012 aufgrund der Erhöhung der Grundsteuer B?
5. In welcher Höhe beliefen sich die Grundsteuern in 2013, 2014 und 2015, die auf Kleingartenanlagen entfallen, jedoch an diese weitergereicht werden?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Das Aufkommen der Grundsteuer B in den Jahren 2013 bis 2015 und im Vergleich zum Jahr 2012 ist zahlenmäßig in der nachfolgenden Aufstellung dargestellt:
Jahr Jahresaufkommen Differenz zum Basisjahr 2012
2012 4.651.609 €
2013 5.400.959 € + 749.350 €
2014 5.433.921 € + 782.312 €
2015 5.368.726 € + 717.117 €
Zu 2.
2013 45.822,04 € (noch mit Bürgerhaus)
2014 38.554,28 €
2015 37.881,39 €
Zu 3.
Bei vermieteten Objekten (z. B. Hellgrevenhof, Denkmalsplatz, Jakobstraße) werden die Grundsteuern über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt.
Bei Objekten in Eigennutzung wie Heinrichstraße o. Gaswerkstraße ist das nicht möglich.
Zu 4.
Jobcenter Eisenach – Kosten für Unterkunft
und Heizung
(RE = Rechnungsergebnis/BG =
Bedarfsgemeinschaften)
RE RE RE RE
2012 2013 2014 2015
8.992.805,99 € 9.243.697,59 € 8.615.184,70
€ 8.150.880,75 €
BG BG BG BG
2.467 2.421 2.289 2.131
Die o. g. Ausgaben beinhalten alle
Mietausgaben, d. h. Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten.
Es ist festzuhalten, dass eine Grundsteuererhebung Auswirkungen
auf die Mieten und die Mietzahlungen
hat, aber diese Auswirkungen können nicht ermittelt werden.
Während zum einen die Grundsteuer gestiegen
ist, sind andere Bereich der Betriebskosten ggf. gefallen. Weiterhin gab und
gibt es Steigerungen im Bereich der Grundmiete. Teilweise sind Heizkosten
ebenfalls aufgrund der Witterungslagen in den letzten Jahren gefallen.
Hinzu kommen sich verändernde Zahlen der
Bedarfsgemeinschaften. Bei den aufgeführten Zahlen der Bedarfsgemeinschaften
handelt es sich gleichfalls um Stichtagszahlen.
Sozialamt Stadt Eisenach
3.Kap. SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt
RE RE RE RE
2012 2013 2014 2015
630.171,14 € 643.109,61
€ 613.781,23 € 593.443,86 €
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
184 199 198 208
4. Kap. SGB XII – Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
RE RE RE RE
2012 2013 2014 2015
1.399.207,07 € 1.665.151,02 € 1.733.038,22
€ 1.949.078,54 €
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
296 340 328 356
In den o. g. Ausgaben des 3. Kapitels SGB
XII – Hilfe zum Lebensunterhalt – und des 4. Kapitels SGB XII – Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung – sind alle Ausgaben enthalten. (Regelsätze,
Kosten für Unterkunft und Heizung.
Eine Trennung der Ausgaben in die einzelnen
Bestandteile – Regelsätze und Kosten für Unterkunft und Heizung – ist nicht
möglich, da keine separate Buchung erfolgen kann.
In den Jahren 2012 – 2015 gab es auch immer
Regelsatzerhöhungen, welche Auswirkungen auf die Ausgabenhöhe haben.
Die o. g. Aussagen zum SGB II treffen auch
auf das SGB XII zu.
Von daher kann keine Aussage darüber
getroffen werden, inwieweit eine Erhöhung der Grundsteuer B Auswirkungen auf
die Ausgaben im gesamten Sozialbereich –
Jobcenter Eisenach/Sozialamt Stadt Eisenach – hat.
Da im SGB II eine anteilmäßige
Bundesförderung an den Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt, werden die
hier entstandenen Kosten separat ausgewiesen.
Zu 5.
Die Höhe der Grundsteuer B für die Kleingartenanlagen des Verbandes der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. belief sich
2013 auf 3.267,55 €
2014 auf 3.489,58 €
2015 auf 3.489,58 €