Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Gebührenübernahme für den Besuch von Kindergärten im Verhältnis zu Sparmaßnahmen der Stadt
Vorlage
AF-0197/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann und in welcher Höhe wurden seit 2012 Kindergarten- und Krippengebühren für die städtischen Kindergärten erhöht und wann wurden die Sachkostenzuschüsse für freie Träger in welcher Höhe abgesenkt?

2.      Wann und in welcher Höhe haben daraufhin freie Träger in Eisenach ihre Gebühren erhöht?

3.      Welche haushalterischen Effekte sollten mit den Maßnahmen in Frage 1. jeweils erreicht werden und welche wurden laut Rechnungsergebnis in den jeweiligen Jahren tatsächlich erreicht?

4.      Wie stellt sich rein rechnerisch das Verhältnis zwischen den in der Vorbemerkung angegebenen Kosten für die Gebührenübernahme im Verhältnis zu den Einsparungen aufgrund von Absenkungen der Sachkostenzuschüssen und Mehreinnahmen aufgrund von Gebührenerhöhungen dar und wie bewertet die Oberbürgermeisterin diese Zahlen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Kindergartengebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden zuletzt am 01.08.2013 erhöht. Die Bemessung erfolgt einkommensabhängig. Eine Übersicht über die Veränderung der Gebühren in den unterschiedlichen Einkommensstufen ist im Anhang ersichtlich. Krippengebühren erhebt die Stadt Eisenach nicht, da in den städtischen Kindertageseinrichtungen keine Krippenbetreuung (Kinder unter 2 Jahre) erfolgt.

Die Sachkostenzuschüsse an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen sind nach einem freiwilligen Verzicht als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ab 01.09.2013 von 30,00€ pro Platz im Bedarfsplan und Monat auf Beträge zwischen 15,00€ und 24,22€ abgesenkt worden. Eine Übersicht über die genaue Höhe befindet sich ebenfalls im Anhang.

Eine weitere Absenkung der Sachkostenzuschüsse ab 01.09.2016 auf einheitlich 10,00€ pro Platz und Monat hat der Stadtrat im Juni 2015 beschlossen. Auswirkungen dieses Beschlusses können erst nach dessen Umsetzung dargestellt werden.

 

Zu 2.

Die Träger haben im Kalenderjahr 2013 zu unterschiedlichen Terminen die Gebühren erhöht. Eine Übersicht dazu befindet sich im Anhang.

 

Zu 3.

Die Gebührenerhöhungen sowie die Absenkung des Sachkostenzuschusses waren zur Haushaltskonsolidierung notwendig.

Durch die Gebührenerhöhung in den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 22.600,00 € erzielt (Vgl. Rechnungsergebnis 2012 mit 2014). Die Einsparungen bei den Sachkostenzuschüssen erbrachten Minderausgaben in Höhe von ca. 208.400,00 €. Das ergibt einen Gesamtsaldo von 231.000,00 €. Die genauen Zahlen sind im Anhang ersichtlich.

 

Zu 4.

Bei den Gebührenübernahmen haben sich die Ausgaben von 2012 auf 2014 um ca.183.000.00 € erhöht (siehe Tabelle in der Anlage). Diese Erhöhung ist jedoch nicht alleinig den erhöhten Gebühren der freien Träger geschuldet, vielmehr sind allein die Ausgaben für die Übernahme der Krippengebühren um mehr als das Dreifache von ca. 22.000,00 € auf 71.000,00 € gestiegen, da im August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 1. Geburtstag in Kraft getreten ist. Dadurch wird auch nicht berufstätigen Eltern oder Elternteilen ein Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem 1. Geburtstag zur Verfügung gestellt, was wiederum zu steigenden Antragszahlen geführt hat.

Im Verhältnis zu den eingesparten 231.000,00 € (siehe 3.) sind dennoch auch ohne Berücksichtigung der Mehrausgaben durch steigende Fallzahlen ca. 48.000,00 € eingespart worden.