Sachverhalt:
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung 2015 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung / den Beschluss notwendiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben fest.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000 € von der Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000 € bis einschließlich 80.000 € beschließt der Haupt- und Finanzausschuss.
Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.
In den genannten Zuständigkeitsbereichen wurden in 2015 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:
Verwaltungshaushalt
Durch die Oberbürgermeisterin wurden 57 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 189.361,57 € genehmigt.
Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 2 überplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von 90.545,00 € beschlossen.
Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung gewährleistet werden.
Vermögenshaushalt
Durch die Oberbürgermeisterin wurden 4 über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 19.111,00 € genehmigt.
Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurde eine außerplanmäßige Ausgabe mit einem Volumen von 50.000,00 € beschlossen.
Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben konnte eine Deckung herbeigeführt werden.
In der Anlage sind sämtliche betreffenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einer kurzen Erläuterung zusammengestellt.
Anlagenverzeichnis
Anlage – Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung