II. Fragestellung
Frage zu 1.:
Welche der genannten Beiräte wurden durch die Oberbürgermeisterin
nach der Kommunalwahl 2014 neu berufen und in welcher Form wurde die Berufung
öffentlich gemacht?
Fragen zu 2.
Wie oft tagte der Kulturbeirat seit 2014 jährlich?
Über welche Empfehlungen und Vorschläge des Kulturbeirates
wurde der Stadtrat in Berichtsvorlagen der Oberbürgermeisterin unterrichtet?
Wann berichtete der Vorsitzende 2014 und 2015 dem Stadtrat
mündlich?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Gem. § 22 Abs. 4 Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (ThürDSchG) sowie § 39 Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) können bzw. sollen zur Beratung und Unterstützung der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein Denkmalbeirat bzw. ein Naturschutzbeirat (einen Umweltbeirat kennt das Gesetz nicht) gebildet werden. Beide sind damit Teil der Landesauftragsverwaltung im übertragenen Wirkungskreis, so dass eine Auskunft hierzu nicht zulässig ist.
Zu 2.:
Die Satzung des Kulturbeirates wurde neu gefasst. Das in der Satzung formulierte Auswahlverfahren wird derzeit durchgeführt. Insofern kann auf die Fragestellung inhaltlich nicht eingegangen werden.