Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Sachstand Sanierung Kellerbereich im Elisabeth-Gymnasium
Vorlage
AF-0206/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Sanierungsmaßnahmen haben bisher stattgefunden, um die Feuchtigkeitsschäden und den Schimmelbefall im Kellerbereich des Elisabeth- Gymnasiums (Bereich Nebestraße) zu beseitigen bzw. wann sind diese angedacht?

2.      Welche Beeinträchtigungen für den Unterrichtsbetrieb sind durch die Feuchtigkeitsschäden und den Schimmelbefall entstanden bzw. bestehen fort?

3.      Welche Auswirkungen könnten diese Beeinträchtigungen ggf. auf die Funktion des Elisabeth-Gymnasiums als kooperierendes Gymnasiums der Eisenacher Gemeinschaftsschule (auch perspektivisch) haben?

4.      Welche Maßnahmen hält die Oberbürgermeisterin für angezeigt, um dem zusätzlichen Raumbedarf des Elisabeth-Gymnasiums als kooperierendes Gymnasium im Bereich der Sekundarstufe II gerecht zu werden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Trockenlegungsmaßnahmen durchgeführt,  zuletzt 2011.

Im Rahmen der Bauunterhaltung wurde im Unterrichtsraum 2 an der Innenwand Sanierputz aufgebracht. Weiterhin erhielten die Fensterleibungen und Sturzbereiche im Unterrichtsraum 7 Klimaplatten zur Vermeidung von Kältebrücken.

Angedacht ist ferner die Neuordnung der äußeren Grundleitungen vor der Südseite des Gebäudes. Hierfür sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2016 finanzielle Mittel vorgesehen. Diese Maßnahme ist erforderlich, da bei Auftreten eines Rückstaues im Hauptkanal der Nebestraße Wasser bis in den ehemaligen Heizraum des Gebäudes unter dem Kellergeschoss im Bereich des Raumes 2 zurückdrücken kann.

Der vorhandene Schacht mit einer Tiefe von ca. 6 Metern ist nicht sanierungsfähig und den heutigen technischen Anforderungen nicht mehr gerecht. Im Rahmen der Erneuerung dieses Schachtes sollen die Grundleitungen bis zum Gebäude getauscht werden.

 

Zu 2.

Beeinträchtigungen für den Unterrichtsbetrieb bestehen derzeit nicht.

 

Zu 3.

Ebenso kann zur Zeit keine Beeinträchtigung des Elisabeth-Gymnasiums in seiner Funktion als kooperierendes Gymnasium erkannt werden.

 

Zu 4.

Perspektivisch ist die Sanierung der Kellerräume des Elisabeth-Gymnasiums unumgänglich. Diese Räume können nach Abschluss der Baumaßnahmen für Unterrichtszwecke genutzt werden. Somit wäre der zu erwartende Anstieg der benötigten Unterrichtsräume im Sekundarbereich II durch die sanierten Räume abgedeckt.