Betreff
Verleihung der Bezeichnung "Hochschulstadt" für Eisenach
Vorlage
0477-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung den Wunsch der Stadt Eisenach mitzuteilen, die Bezeichnung „Hochschulstadt“ verliehen zu bekommen.


II. Begründung:

 

Der Freistaat Thüringen hat ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, mit dem die „Staatliche Studienakademie Thüringen“ zur „Dualen Hochschule Gera-Eisenach“ aufgewertet werden soll. Damit erfährt auch die Berufsakademie Eisenach eine enorme Aufwertung, von der auch die Stadt Eisenach profitieren wird.

Zu diesem Vorhaben hatte sich der Stadtrat auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin mit Beschluss vom 23.09.14 (StR/0064/2014) eindeutig unterstützende positioniert. Es ist davon auszugehen, dass die Duale Hochschule zur Jahresmitte 2016 gebildet wird.

 

Entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 4 ThürKO kann die Landesregierung mit Zustimmung des Landtages die Bezeichnung „Hochschulstadt“ verleihen, sofern in der Stadt eine Hochschule angesiedelt ist. Mit der Bildung der Dualen Hochschule wäre diese Voraussetzung erfüllt.

 

Die Bezeichnung „Hochschulstadt“ würde es der Stadt Eisenach ermöglichen, mit dem Hochschulstandort offensiv zu werben und den Bekanntheitsgrad deutlich zu erhöhen. Hiervon wären deutlich positive Effekte für das Ansehen der Stadt, den Wissenschaftsstandort Eisenach, den Ausbildungsmarkt, den Tourismus und weitere Gewerbe zu erwarten.

 

Bisher wurden den Städten Erfurt, Ilmenau und Weimar die Bezeichnung „Universitätsstadt“ und den Städten Nordhausen und Schmalkalden die Bezeichnung „Hochschulstadt“ verliehen.