I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die 6. Änderungssatzung zur
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach unter Verzicht auf eine 2. Beratung nach §
15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
II. Begründung:
Die Stadt Eisenach hat nach § 53 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) die Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige
Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Entsprechend § 54 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO hat
sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus Steuern zu
beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Aufgrund der defizitären Haushaltssituation
wurde die Stadt Eisenach vom Thüringer Landesverwaltungsamt aufgefordert, ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorzulegen. Gemäß § 53a
Abs. 3 Satz 1 ThürKO ist das genehmigte HSK im Konsolidierungszeitraum
mindestens jährlich fortzuschreiben. Die 2. Fortschreibung des HSK wurde vom
Stadtrat in seiner Sitzung am 22.09.2015 beschlossen.
Die Maßnahme VwHH4 – Erhöhung der
Grundsteuer B wurde mit der 2. Fortschreibung des HSK modifiziert. Neu
aufgenommen wurden die Maßnahmen: VwHH40 - Erhöhung Grundsteuer A und VwHH41 –
Erhöhung der Gewerbesteuer.
Die Modifizierung und die Aufnahme dieser
Maßnahmen liegt in der VV-Bedarfszuweisungen vom 22.06.2015 begründet. Die
Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Herstellung des Haushaltsausgleiches ist
danach abhängig von der Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern in
der vorgeschriebenen Höhe.
Es ist nach jetzigem Stand der Haushalts-
und Finanzplanung für 2016 und Folgejahre davon auszugehen, dass zur
Herstellung des Haushaltsausgleiches auch weiterhin Bedarfszuweisungen
beantragt werden müssen.
Entsprechend Buchstabe B. Nr. 2.2. der
VV-Bedarfszuweisung vom 22.06.2015 ist im Zeitraum der Haushaltskonsolidierung
grundsätzlich ein Hebesatz von mindestens 110 % der Höhe des gewichteten Landesdurchschnitts
festzusetzen. Mit der 2. Fortschreibung wurde diese Regelung dahingehend
interpretiert, dass für die kreisfreien Städte (wie für die kreisangehörigen
Kommunen) die jeweilige Gemeindegrößenklasse für die Grundsteuer A und B sowie
für die Gewerbesteuer zugrunde zu legen ist. Die 2. Fortschreibung wurde mit
dieser Annahme genehmigt.
Entgegen der bisherigen Annahme muss nach
einem Gespräch am 22.02.2016 beim Thüringer Landesverwaltungsamt dies
dahingehend korrigiert werden, dass für kreisfreie Städte der Durchschnittssatz
aller „Kreisfreien Städte“ insgesamt anzuwenden ist.
Für die kreisfreie Stadt Eisenach ergeben
sich in der Gemeindegrößenklasse „Kreisfreie Städte“ nunmehr folgende
gewichtete Hebesätze:
Grundsteuer A 307 v. H. vgl.
2. Fortschreibung HSK: 332
v.H.
Grundsteuer B 497 v. H. vgl.
2. Fortschreibung HSK: 472
v.H.
Gewerbesteuer 445 v. H. vgl.
2. Fortschreibung HSK: 435
v.H.
Auf Basis dieser gewichteten Hebesätze
ergeben sich entsprechend Buchstabe B. Nr. 2.2 der
VV-Bedarfszuweisung folgende neue Mindesthebesätze:
Grundsteuer
A 338 v. H. vgl. 2.
Fortschreibung HSK: 366 v.H
Grundsteuer
B 547 v. H. vgl. 2.
Fortschreibung HSK: 520 v.H
Gewerbesteuer 490 v. H. vgl. 2. Fortschreibung HSK: 479 v.H
Da der Haushalt 2016 nur mit einer
Bedarfszuweisung auszugleichen ist, wird eine Anhebung der Hebesätze auf das
durch die VV-Bedarfszuweisung geforderte Mindestniveau „Kreisfreie Städte“
vorgeschlagen.
Auf den als Anlage beigefügten
Satzungsentwurf wird verwiesen.
Danach ergeben sich folgende Änderungen der
Realsteuerhebesätze, durch die Mehreinnahmen von insgesamt 1.543 T€ erzielt
werden:
|
Hebesatz bisher |
Vorgeschlagener
neuer Hebesatz |
Prozentuale
Steigerung |
geplante
Einnahme-erhöhung |
Grundsteuer A |
332 v. H. |
338 v. H. |
1,81 |
1,1 T€ |
Grundsteuer B |
472 v. H. |
547 v. H. |
15,89 |
865,2 T€ |
Gewerbesteuer |
460 v. H. |
490 v. H. |
6,52 |
676,7 T€ |
Der Beschluss über die Erhöhung der Hebesätze für das Jahr 2016 ist gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz bis spätestens 30.06.2016 vom Stadtrat zu fassen, um die Steuermehreinnahmen noch im Haushaltsjahr 2016 realisieren zu können.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1 – Entwurf 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für
die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach
Anlage 2 – Fließtextversion Hebesatzsatzung
Anlage 3 – VV-Bedarfszuweisungen
Anlage 4 – Vergleich der Hebesätze
ausgewählter Städte/ Gemeinden in Thüringen
Anlage 5 – Beispiele – Auswirkung der
Hebesatzerhöhung Grundsteuer A
Anlage 6 – Beispiele – Auswirkung der
Hebesatzerhöhung Grundsteuer B
Anlage 7 – Beispiele – Auswirkung der
Hebesatzerhöhung Gewerbesteuer