Betreff
Investitionen des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen in neue Technik zur thermischen Wildkrautbeseitigung im Wirtschaftsjahr 2016
Vorlage
0480-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat ermächtigt die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach zum Erwerb eines Gerätes zur thermischen Wildkrautbekämpfung zu einem Betrag von ca. 45.000,00 € zuzüglich MwSt.

Bei dieser Anschaffung handelt es sich um einen HHVorgriff auf den Vermögensplan des optimierten Regiebetriebes.


II. Begründung:

 

Vom SG Grünflächen sind für das Jahr 2016 Investmittel zur Beschaffung eines Gerätes zur thermischen Unkrautbekämpfung im Wirtschaftsplan angemeldet. Da ein Beschluss incl. einer Genehmigung des Haushalts kurzfristig nicht absehbar erscheint, muss diese Beschaffung vom Stadtrat einzeln beschlossen werden.

 

Die Bekämpfung der Unkräuter soll eigentlich im April des jeweiligen Jahres beginnen. Bei einem späteren Beginn der Bekämpfung ist das Wurzelwachstum bereits so gestärkt, dass wesentlich mehr Arbeitsgänge notwendig werden. Dadurch entsteht ein vermeidbarer höherer Aufwand. Die Beseitigung von Spontanvegetation (Unkräuter) liegt im öffentlichen Interesse und dient der Wahrung der Ordnung und Sauberkeit der Stadt. Die Toleranz gegenüber Spontanvegetation ist oft gering. Die Umfeldpflege in Bereich des Stadtzentrums unserer Stadt und auf den touristischen Hauptbewegungsachsen, besonders in Vorbereitung des Lutherjahres und des Deutschen Wandertages in 2017 erfordert eine hohe Priorität.

Die Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs auf Wege- und Platzflächen erfolgte bis zum Jahr 2014 mit chemischen Mitteln. Der Einsatz von chemischen Mitteln erfolgte aufgrund möglicher Gesundheitsgefährdungen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Landwirtschaftsamtes. Bedingt durch die Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes § 12 Abs. 2 wird keine weitere Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle erteilt. Zum Schutz der Umwelt und Gesundheit kann die Unkrautbekämpfung ab sofort nur noch durch alternative Verfahren erfolgen:

 

1.      Mechanische Unkrautbekämpfung:

Die mechanische Wildkrautbekämpfung ist wenig nachhaltig und durch den hohen Personalaufwand und die damit verbundenen Kosten unwirtschaftlich. Die für größere Flächen benötigten Maschinen sind im SG Grünflächen nicht vorhanden. Für die unterschiedlichen Flächenbefestigungen wären unterschiedliche Maschinen erforderlich. Die Unkrautbeseitigung auf befestigten Flächen erfolgt üblicherweise mittels rotierenden Stahlbürsten, wodurch die Gefahr des Wegschleuderns von Steinen und der Beschädigung der historischen Pflasterflächen (z.B. Markt) besteht. Für wassergebundene Decken sind Maschinen mit rotierenden Striegeln erforderlich. Auf unzugänglichen Flächen (Banknischen, um Papierkörbe herum) ist der maschinelle Einsatz nicht möglich.

 

2.      Thermische Unkrautbekämpfung:

Durch Wärmeeinwirkung wird die Eiweißstruktur der Pflanzenzellen der oberirdischen Pflanzenteile und der obenliegenden Wurzeln zerstört. Die Wärmeeinwirkung sollte mindestens 1 bis 2 Minuten anhalten. Zurzeit sind 2 Varianten am Markt verfügbar: Systeme mit Heißluft als Energieträger oder Heißwasser. Heißwasser kann im Vergleich zur Heißluft ca. 25mal mehr Energie übertragen und hat dadurch eine höhere Einwirkzeit. Diese Methode ist absolut umweltfreundlich, nachhaltig und mit der entsprechenden Sensortechnik energieeffizient. Außerdem werden die Pflasterfugen hierbei nicht ausgekehrt. Die Anwendung kann auch auf Spielplätzen, Baumscheiben und in Gewässernähe erfolgen, die mit dem Einsatz von Pestiziden nicht behandelt werden durften.

Nach den Erfahrungen von vergleichbaren Städten, die das Heißwasserverfahren bereits erfolgreich anwenden, liegen die Kosten zwischen 12 und 21 Cent pro qm inklusiven Aufwand für Wartung und Kraftstoff. Die Bedienung des Gerätes erfolgt durch eine Arbeitskraft.

 

Im Ergebnis der vom SG Grünflächen durchgeführten Markterkundung setzt sich das Heißwasserverfahren immer mehr durch.

Die Anschaffungskosten der kompletten Maschine betragen nach durchgeführter Preisrecherche voraussichtlich 45.000,00 €. zuzüglich MwSt.

 

Verunkrauten Flächen mehr und mehr, sind sie nicht mehr sicher begehbar. Die Unabweisbarkeit der Beschaffung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist damit gegeben.

Die Anschaffung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ist außerdem wirtschaftlich zweckmäßig, da bedingt durch die große Nachfrage bereits Preiserhöhungen eingetreten sind und ein weiteres Ansteigen der Preise absehbar ist.