I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die 4. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.
II. Begründung:
Zu 1.:
Die Aufnahme der zusätzlichen zwei Sätze zwischen den Sätzen 3 und 4 im § 12 (4) – Einbringung von Anträgen - der Geschäftsordnung des Stadtrates erfolgte, um gegebenenfalls Anträge mit diesen Inhalten von der Behandlung auszuschließen. Die Entscheidung darüber trifft der Ältestenrat.
Zu 2.:
Die Aufnahme der zusätzlichen zwei Sätze zwischen den Sätzen 3 und 4 im § 17 (1) – Anfragen - der Geschäftsordnung des Stadtrates erfolgte, um gegebenenfalls Anfragen mit diesen Inhalten von der Behandlung auszuschließen. Die Entscheidung darüber trifft der Ältestenrat.
Zu 3.:
Die Änderung im § 18 (1) – Einwohnerfragestunde - der Geschäftsordnung des Stadtrates erfolgt, um eine Besserstellung der Bürger gegenüber Stadtratsmitgliedern zu vermeiden.
Die Aufnahme der zusätzlichen Sätze 3 und 4 im § 18 (6) – Einwohnerfragestunde - der Geschäftsordnung des Stadtrates erfolgte, um gegebenenfalls Einwohneranfragen mit diesen Inhalten von der Behandlung auszuschließen. Die Entscheidung darüber trifft der Ältestenrat.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der 4. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
Anlage 2: Fließtextversion