Betreff
Fördermittelantrag Bildungskoordination
Vorlage
0482-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen Antrag gemäß der entsprechenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Förderung einer Stelle zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu stellen.

2.      Entgegen dem Stadtratsbeschluss zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014, die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten der Besetzung einer entsprechend befristeten Stelle für den Bereich Koordinierung kommunaler Bildungsangebote für Neuzugewanderte.

3.      Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zuweisung des möglichen Förderbetrages.

 


II. Begründung:

 

Zu 1.

Eisenach steht, wie viele andere Kommunen, vor den Herausforderungen, die sich aus notwendigen gesellschaftlichen Integration Neuzugewanderter ergeben. Nach der ersten Phase – der Unterbringung und Erstversorgung – kommt der Integration durch Bildung – Einstieg in Kita und Schulen, berufliche und allgemeine Weiterbildung – besondere Bedeutung zu. Dabei sind die Kräfte der mit diesem Thema verbundenen lokalen Akteure zu bündeln, Strukturen zu optimieren und die Wege der Integration durch Bildung entsprechend den Notwendigkeiten und Gegebenheiten zu strukturieren.

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt, dessen Gegenstand der Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien bei Nutzung und Erweiterung bestehender Strukturen ist. Es ermöglicht die Beantragung von Personal- und Reisekosten für eine Stelle der Bildungskoordination.

 

Es handelt sich um eine zunächst auf 2 Jahre befristete Projektförderung im Sinne nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Bei einer Stadtgröße Eisenachs kommt dabei eine Personalstelle in Frage. Es ist individuell eine hundertprozentige Förderung möglich.

 

Zu 2.

Die Stadt Eisenach beantragt im Rahmen der o.b. Förderrichtlinien eine Bundesförderung zum Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien im Hinblick auf die Integration durch Bildung. Im Einzelnen sollen Personal- und Reisemittel mit einer Förderquote von 100 Prozent für eine Stelle Bildungskoordination beantragt werden.

 

Zu 3.

Sollte der Stellenplan in der vorgelegten Fassung beschlossen werden, hat die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin Bildungskoordination lediglich deklaratorische Wirkung.