Betreff
Einwohneranfrage - Beiräte
Vorlage
EAF-0057/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Fragen zu 1.:

1.      Welche der genannten Beiräte wurden durch die Oberbürgermeisterin nach der Kommunalwahl 2014 neu berufen und in welcher Form wurde die Möglichkeit der Mitarbeit und die Berufung öffentlich gemacht?

2.      Wie oft tagten die Beiräte seit 2012?

 

Fragen zu 2.:

1.      Wie oft tagte der Kulturbeirat vom Juni 2012 bis zum 01.03.2016?

2.      Über welche Empfehlungen und Vorschläge des Kulturbeirates wurde der Stadtrat in Berichtsvorlagen der Oberbürgermeisterin unterrichtet?

3.      Wann berichtete der Vorsitzende dem Stadtrat in 2012, 2013, 2014 und 2015 mündlich und zu welchen Themen?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Antwort zu Komplex 1:

Es wird auf die Antwort zur Einwohneranfrage EAF-0056/2016 verwiesen.

 

Diese Antwort lautet wie folgt:

„Gem. § 22 Abs. 4 Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (ThürDSchG) sowie § 39 Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) können bzw. sollen zur Beratung und Unterstützung der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein Denkmalbeirat bzw. ein Naturschutzbeirat (einen Umweltbeirat kennt das Gesetz nicht) gebildet werden. Beide sind damit Teil der Landesauftragsverwaltung im übertragenen Wirkungskreis, so dass eine Auskunft hierzu nicht zulässig ist.“

 

 

Antwort zu Komplex 2:

Die Tätigkeit des letzten Kulturbeirates endete mit der abgelaufenen Legislatur. Die Erfahrungen dieses Arbeitsgremiums wurden in eine Veränderung der Satzung eingebracht, welche sich im Zusammenwirken mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt hinzog. Nach Inkrafttreten der neuen Satzung im Herbst 2015 wurde öffentlich aufgerufen. Im WKT-Ausschuss am 18.02.2016 wurde die Neubesetzung des Beirates zur Diskussion gestellt, der Ausschuss einigte sich auf eine namentliche und spartenorientierte Empfehlung an den Stadtrat. Dieser wird in seiner Sitzung im April entscheiden.