Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich
·
zum
30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf
Basis der Jahresrechnung) und
· zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)
zu berichten.
Um diese Vorgaben zur Berichtspflicht fristgerecht sowie effizient und
ressourcenschonend umsetzen zu können, erfolgt nunmehr der ausführliche Sachstandsbericht
incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen von HSK-Maßnahmen für den
Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015:
In diesem Zusammenhang ist der Anlage eine aktualisierte und umfassende
Berichterstattung beigefügt, welche Nr. 5 VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt
und wie folgt gegliedert ist:
· Teil A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 der 2. Fortschreibung HSK)
· Teil B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 5 der 2. Fortschreibung HSK)
· Teil C – Formblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Berichtspflicht
Mit Schreiben vom 16.02.2016 forderte das Thüringer Landesverwaltungsamt davon unabhängig eine Meldung zu Maßnahmen ab, die nicht qualifiziert oder fristgemäß umgesetzt wurden. Die Meldung wurde am 03.03.2016 mit dem dazu vorgegebenen Formular (basierend auf Anhang XIX der 2. Fortschreibung HSK) fristgerecht erledigt. Eine Kopie der Meldung ist als Teil D zur Kenntnis beigefügt.
Anlagenverzeichnis
· Teil A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 der 2. Fortschreibung HSK)
· Teil B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 5 der 2. Fortschreibung HSK)
· Teil C – Formblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Berichtspflicht
· Teil D – Meldung an das Thüringer Landesverwaltungsamt 03.03.2016