Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Kunstverein der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0211/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wer finanzierte die „Geschäftsräume“ im Wohnhaus Nähe „Tierfreund“?

2.      Wer finanziert die neuen „Geschäftsräume“ Am Frauenberg 15?

3.      Aus welcher Haushaltsstelle wurden die 10.000 € während der vorläufigen Haushaltsführung entnommen und auf welcher Grundlage bzw. für welche Maßnahme?

4.      Welches Gremium/welcher Ausschuss wurde einbezogen bei der Entscheidung zur Ausreichung der überplanmäßigen Mittel an den Kunstverein?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Von der Fragestellerin wird wahrheitswidrig behauptet, dass der Kunstverein Eisenach e.V. „Anfang des Jahres 2016 von der Oberbürgermeisterin 10.000 € zur freien Verfügung erhielt“.

 

Darüber hinaus überschreitet die Fragestellerin mit dem Vorwurf eines rechtswidrigen Verhaltens der Oberbürgermeisterin, während der vorläufigen Haushaltsführung öffentliche Mittel ohne Rechtsgrundlage verfügt zu haben, die Grenzen des Fragerechtes deutlich. Die Fragestellerin wird ermahnt, derartiges Verhalten – insbesondere im Rahmen des Fragerechtes - zu unterlassen.

 

Zu 1. und 2.:

Die nachgefragten Kenntnisse entziehen sich der Zuständigkeit der Stadt Eisenach. Eine Beantwortung ist nicht möglich.

 

Zu 3.

Aus keiner Haushaltsstelle wurde Geld entnommen, da dem Kunstverein Eisenach e.V. solche Mittel nicht zur Verfügung gestellt wurden.

 

Zu 4.

Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 3 erübrigt sich eine weitere Befassung mit der Fragestellung.