Betreff
Finanzierung und Sicherung des Standortes des Landestheaters Eisenach im Zeitraum 2017-2024
Vorlage
0494-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat der Stadt Eisenach bekennt sich zum Erhalt des Landestheaters Eisenach in seiner jetzigen Struktur.

2.      Als Zuschuss zum Betrieb des Landestheaters Eisenach gewährt die Stadt Eisenach einen jährlichen Gesamtzuschuss von 2 Mio. €, unter Vorbehalt einer genehmigungsfähigen Haushaltssatzung.

3.      Die Landeskapelle Eisenach wird aus der Kulturstiftung Meinigen-Eisenach herausgelöst und mit der Thüringen Philharmonie Gotha, zu einem künftigen Orchester Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach, zusammengeführt.

4.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt alle notwendigen Verträge mit den entsprechenden Partnern (Kulturstiftung Meiningen- Eisenach, Thüringen Philharmonie Gotha, Freistaat Thüringen) zu verhandeln und unter Organvorbehalt zu unterzeichnen.

5.      Alle notwendigen Verträge sind schnellst möglich dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

6.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit der Landesregierung eine Verständigung darüber herbeizuführen, dass auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung der Betrieb des Landestheaters Eisenach gesichert ist.


II. Begründung:

 

Für die Stadt Eisenach und die Region Westthüringen ist der Standort Landestheater Eisenach eine bedeutende kulturelle Einrichtung, die mit ihren Angeboten über die Stadt und die Region hinausstrahlt. Die Stadt Eisenach bekennt sich zum Erhalt des Landestheaters und den dazugehörigen Werkstätten. Ziel ist es, den Standort dauerhaft und leistungsfähig zu sichern. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Eisenach ist sie allein nicht in der Lage, dies zu leisten. Deshalb ist eine Struktur zu finden, die den Standort dauerhaft mit Unterstützung von Partnern absichert. Strukturelle Partner sind die Kulturstiftung Meiningen–Eisenach, der Landkreis Wartburgkreis und der Freistaat Thüringen. Weitere Partner sollen sein der Trägerverein der Thüringer Philharmonie Gotha, die Stadt Gotha und der Landkreis Gotha. Die Beteiligten sind sich darüber einig geworden, die Landeskapelle Eisenach aus der Kulturstiftung Meiningen–Eisenach herauszulösen. Zugleich tritt die Stadt Eisenach mit dem Freistaat Thüringen und dem Träger des Orchesters Thüringen Philharmonie Gotha in Verhandlungen, um eine Fusion der beiden Orchester zur Thüringen Philharmonie Gotha–Eisenach zu erreichen.

Die Verträge sollen zur Spielzeit 2017/2018 wirksam werden. Da die tarifliche Kündigungsfrist der Eisenacher Orchestermusiker ein Jahr zum Ende der Spielzeit beträgt, müssen die Beschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt gefasst werden, um einen sicheren Vertrags- und Tarifübergang der Landeskapelle Eisenach und seiner Musiker zu gewährleisten. Zugleich werden die Perspektiven des Balletts, des Schauspielensembles und der Werkstätten gesichert, da der Gesamtzuschuss von 2 Millionen Euro Vertragsgrundlage für die weitere Gestaltung der Vereinbarungen mit der Kulturstiftung Meiningen – Eisenach, den weiteren Vertragspartnern und dem Freistaat Thüringen bildet.