Betreff
Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 1. bundesligatauglichen Wettkampfhalle
Vorlage
0496-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      den Neubau einer 1. bundesligatauglichen Wettkampfhalle nach den Standards der DKB Handball-Bundesliga.

2.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine Standortanalyse vorzunehmen, ggf. auch unter Mitwirkung eines externen Dienstleisters. Der Standort soll eine Zielgröße von 4.000 Zuschauern ermöglichen.

3.      Die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses (Beschlussnummer: StR/0233/2015) zum Umbau und Erweiterung der Werner-Aßmann-Halle.

4.      Mit dem zukünftig noch zu fassenden Beschluss zum Bau einer 1. bundesligatauglichen Wettkampfhalle wird der Grundsatzbeschluss (Beschlussnummer: StR/0765/2013) zum Neubau einer Drei-Felder-Halle am Standort Petersberg aufgehoben.


II. Begründung:

 

Nach der dem Land vorgelegten Kostenschätzung zum Umbau und Erweiterung der Werner-Aßmann-Halle (WAH) belaufen sich die Kosten auf ca. neun Millionen Euro. Diese hohen Kosten und die Unwägbarkeiten bei einem Umbau der im Jahr 1982 errichteten WAH haben beim zuständigen Ministerium des Landes zu dem Entschluss geführt von einer Förderung des Umbaus der WAH zu einer Erst-Bundesligatauglichen Handballhalle Abstand zu nehmen. Stattdessen wird die Förderung eines Neubaus einer 1. bundesligatauglichen Wettkampfhalle, die den Hallenstandards der DKB Handball Bundesliga vollumfänglich entspricht zugesagt. Am 22. März hat die Ministerin des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Birgit Keller, der Oberbürgermeisterin in einem Gespräch mitgeteilt, dass der Freistaat Thüringen den Neubau einer 1. bundesligatauglichen Wettkampfhalle mit neun Millionen Euro fördern wird. Alle über diesen Betrag hinausgehenden Kosten sind von der Stadt Eisenach zu tragen. Eine genaue Größenordnung dazu kann derzeit noch nicht beziffert werden, da die Gesamtkosten sowohl von der Hallengestaltung als auch stark von der Standortwahl abhängen.

 

Für den nunmehr beabsichtigten Neubau eine Wettkampfhalle ist als erstes der am besten geeignete Standort zu ermitteln. Hierzu werden in einem 1. Schritt alle im Stadtgebiet Eisenach in Frage kommenden Standorte erfasst und nach entsprechend aufzustellenden Auswahlkriterien bewertet. Hierzu ist es ggf. erforderlich, einen geeigneten externen Dienstleister einzubinden, um eine bestmögliche Objektivität zu gewährleisten.

 

Dem Stadtrat der Stadt Eisenach wird die Entscheidungsfindung offengelegt und ein Vorschlag zur Standortwahl zur Beschlussfassung unterbreitet.

 

Die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Umbau und Erweiterung der WAH ist notwendig, da mit dem Neubau einer 1. bundesligatauglichen Halle das Erfordernis der Hallenerweiterung für den Handballsport nicht mehr vorliegt. Die WAH soll nach Fertigstellung der neuen Wettkampfhalle saniert und als 3-Feld-Halle mit weiteren Sportmöglichkeiten für Turnen, Kampfsport etc. betrieben werden. Auch der Schulsport soll dann verstärkt in der sanierten WAH stattfinden. Ob bei der Sanierung die WAH zeitweise geschlossen werden muss, hängt auch maßgeblich vom Sanierungsumfang ab.

 

Auch die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Neubau einer 3-Feld-Halle am Standort Petersberg ist erforderlich, da die WAH nach Fertigstellung der neuen Wettkampfhalle als 3-Feld-Halle genutzt werden soll. Es wird eingeschätzt, dass der Bedarf an drei großen städtischen Hallen nicht gegeben ist. Zudem würde der Bau und die Betreibung von drei großen Hallen die Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach überfordern. Das bereits eingeleitete VOF-Verfahren wird nicht weitergeführt.


Anlagenverzeichnis:

 

Grundsatzbeschluss zum Umbau und Erweiterung der Werner-Aßmann-Halle

Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Drei-Felder-Halle am Standort Petersberg