I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt einen Antrag auf Förderung eines Integrationslotsen beim zuständigen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu
beantragen.
2. Der
Stadtrat beschließt entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014 die
Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten einer Stelle eines
Integrationslotsens zur Umsetzung für die Dauer des Förderzeitraumes.
3.
Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt
der vollständigen Zuweisung des möglichen Förderbetrages.
II. Begründung:
Die
Thüringer Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und
Migration, Justiz und Verbraucherschutz haben ein entsprechendes Förderprogramm
aufgelegt, um Kommunen und Landkreise beim Integrationsmanagement zu
unterstützen.
Ziele
sind u.a. bei der Erstellung eines kommunalen Integrationskonzeptes
mitzuwirken, Bestandsaufnahme und Analyse der lokalen Strukturen zur
Integration von Flüchtlingen, Aufbau und Pflege verbindlicher
Integrationsstrukturen, Intensivierung der regionalen Netzwerkarbeit,
Koordination von Ehrenamtsstrukturen und Projekten, Veranstaltungen und
Maßnahmen.
Seitens des TMASGFF wird
eine verbindliche Zusammenarbeit mit dem zu fördernden Planungskoordinator zur
Armutsprävention gefordert. Durch die Integration von Flüchtlingen sollen
individuelle Armutslagen verringert werden.
Die Stadt Eisenach hat sich in den vergangenen Monaten den
Herausforderungen der Flüchtlingsfrage gestellt. Innerhalb der Verwaltung wurde
eine Netzwerkkoordinatorin benannt. Darüber hinaus gibt es eine Stelle Koordination von
Unterstützung- und Hilfsangeboten
im Rahmen der Flüchtlingsarbeit Eisenach, die über das Bundesprogramm
„Demokratie Stärken“ gefördert wird. Beide Stellen arbeiten eng zusammen und
haben Netzwerkstrukturen aufgebaut und entwickelt. Durch die Inanspruchnahme
eines Integrationslotsen könnte die Netzwerkkoordinatorin der Stadtverwaltung
entlastet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungskoordinator
Armutsprävention ist gewährleistet.
Es handelt sich um eine zunächst auf die Haushaltsjahre 2016/2017 befristete Projektförderung im Sinne nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Personalkosten werden zu 100 % durch den Fördermittelgeber finanziert. Sachkosten sind pauschal in Höhe von 40% förderfähig.