Betreff
Förderung eines Integrationslotsen
Vorlage
0497-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt einen Antrag auf Förderung eines Integrationslotsen beim zuständigen Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu beantragen.

2.    Der Stadtrat beschließt entgegen des Stadtratsbeschlusses zur 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 vom 02.12.2014 die Reduzierung des vorgesehenen Stellenabbaus zugunsten einer Stelle eines Integrationslotsens zur Umsetzung für die Dauer des Förderzeitraumes.

3.    Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zuweisung des möglichen Förderbetrages.

 


II. Begründung:

 

Die Thüringer Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Migration, Justiz und Verbraucherschutz haben ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt, um Kommunen und Landkreise beim Integrationsmanagement zu unterstützen.

Ziele sind u.a. bei der Erstellung eines kommunalen Integrationskonzeptes mitzuwirken, Bestandsaufnahme und Analyse der lokalen Strukturen zur Integration von Flüchtlingen, Aufbau und Pflege verbindlicher Integrationsstrukturen, Intensivierung der regionalen Netzwerkarbeit, Koordination von Ehrenamtsstrukturen und Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen.

Seitens des TMASGFF wird eine verbindliche Zusammenarbeit mit dem zu fördernden Planungskoordinator zur Armutsprävention gefordert. Durch die Integration von Flüchtlingen sollen individuelle Armutslagen verringert werden.

 

Die Stadt Eisenach hat sich in den vergangenen Monaten den Herausforderungen der Flüchtlingsfrage gestellt. Innerhalb der Verwaltung wurde eine Netzwerkkoordinatorin benannt. Darüber hinaus gibt es eine Stelle Koordination von Unterstützung- und Hilfsangeboten
im Rahmen der Flüchtlingsarbeit Eisenach, die über das Bundesprogramm „Demokratie Stärken“ gefördert wird. Beide Stellen arbeiten eng zusammen und haben Netzwerkstrukturen aufgebaut und entwickelt. Durch die Inanspruchnahme eines Integrationslotsen könnte die Netzwerkkoordinatorin der Stadtverwaltung entlastet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungskoordinator Armutsprävention ist gewährleistet.

 

Es handelt sich um eine zunächst auf die Haushaltsjahre 2016/2017 befristete Projektförderung im Sinne nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Personalkosten werden zu 100 % durch den Fördermittelgeber finanziert. Sachkosten sind pauschal in Höhe von 40% förderfähig.