Betreff
Gestaltung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen ab dem Schuljahr 2016/2017 ff.
Vorlage
0502-BR/2016
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) beabsichtigt die In-Kraft-Setzung eines Schulnetzes für die staatlichen berufsbildenden Schulen entsprechend der „Richtlinie zur Schulnetzplanung (Standortplanung/Einzugsbereichsplanung) der berufsbildende Schulen vom 30. Juli 2012“ (Anlage 1) für die Dauer von sechs Jahren ab dem Schuljahr 2016/2017 ff..

 

Gemäß § 14 Abs. 5 S. 1 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) sowie vorgenannter Richtlinie ist die Zuständigkeit zur Festlegung von Einzugsbereichen für duale Ausbildungsberufe zweigeteilt. Grundsätzlich sind die Schulträger zuständig und aufgefordert, das Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium nach Anhörung der nach Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen herzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen (keine Vereinbarung zwischen den Schulträgern, keine ausreichende Schüleranzahl) kann das zuständige Ministerium diesen Grundsatz durchbrechen. Darüber hinaus ist das zuständige Ministerium gemäß § 14 Abs. 5 S. 2 ThürSchulG für die Festlegung von Einzugsbereiche für einzelne Ausbildungsberufe der Landesfachklassen und andere überregionale Fachklassen im Einvernehmen mit dem Schulträger zuständig. 

 

Die Stadt Eisenach als Schulträger legt gemäß § 14 Abs. 5 S. 1 ThürSchulG im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium und nach Anhörung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen Einzugsbereiche für die Ausbildungsberufe fest, diese können auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung für einzelne Ausbildungsberuf über das Gebiet des Schulträgers hinausgehen. 

 

Die Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Wartburgkreis und die Stadt Eisenach arbeiten im Rahmen der Berufsbildungsregion West hinsichtlich der Abstimmung von Einzugsbereichen für einzelne Ausbildungsberufe eng zusammen. Es ist grundsätzliches Bestreben, dass Auszubildende deren Ausbildungsort in der Bildungsregion liegt auch an Berufsschulen der Bildungsregion beschult werden. Zur Festlegung von Einzugsbereichen gemäß 14 Abs. 5 S. 1 ThürSchulG wurde auf der vorgenannten Grundlage ein gemeinsamer Änderungsantrag durch die Beteiligten an der Bildungsregion West erarbeitet, welcher durch den Stadtrat der Stadt Eisenach mit Beschluss StR/0799/2013 vom 25.09.2013 bestätigt und anschließend dem TMBJS zur Herstellung des Einvernehmens vorgelegt wurde.  

 

Mit gleichem Beschluss, Beschlusspunkt Nr. 3, wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, Verhandlungen mit dem TMBJS zur Herstellung des Einvernehmens zu führen und ggf. Einzugsbereiche für einzelne Ausbildungsberufe gegebenenfalls anzupassen und den Stadtrat über die Ergebnisse zu informieren.

 

Nach längerer Dauer des Verwaltungsverfahrens liegt nunmehr der Bescheid des TMBJS (Anlage 2) zur Gestaltung des Schulnetzes für die berufsbildenden Schulen ab dem Schuljahr 2016/2017 ff. vor. Dieser enthält keine Änderungen substantieller Art, welche den Bestand der Berufsschule der Stadt Eisenach gefährden würden. Vielmehr schafft er für den Berufsschulstandort Eisenach Planungs- und Standortsicherheit. Er enthält jedoch einige Änderungen im Zuschnitt von Einzugsgebieten, von denen auch Auszubildende aus der Stadt Eisenach betroffen sein werden. Hier werden sich auswärtige Ausbildungsstandorte ändern bzw. aus regionalen Klassen werden teilweise Landesfachklassen oder länderübergreifende Fachklassen. Lediglich eine Änderung betrifft den Berufsschulstandort Eisenach direkt. Hierbei handelt es sich um die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr  im Ausbildungsberuf zum Einzelhandelskaufmann/zur Einzelhandelskauffrau. Sollte hier nicht die Schülermindestzahl von 15 Schülern zur Klassenbildung erreicht werden, dies war seit dem Schuljahr 2000/2001 nur einmal im Schuljahr 2013/2014 der Fall, müssten diese die Berufsschule in Bad Salzungen besuchen. Zur Information über die weiteren Änderungen im Schulnetz wird auf die vergleichende Darstellung zum derzeit gültigen Schulnetz (Anlage 3) verwiesen.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Richtlinie zur Schulnetzplan für die Berufsschulen

Anlage 2 – Bescheid des TMBJS inkl. Anlage mit Schulnetz

Anlage 3 – Vergleichende Darstellung zum derzeitigen Schulnetz